Ich bin gerade über eine ältere Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für das Jahr 2012 gestolpert.
Damals ist es mir nicht aufgefallen, allerdings weicht der dort angegebene Wert für das Bruttoarbeitsentgelt um mehr als 1.000€ von dem Wert in der Dezemberabrechnung 2012 für das "SV-Brutto" ab.
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde damals noch nicht überschritten, daran kann es nicht liegen.
Ist das schlichtweg ein Fehler? Der Wert sollte doch der letzten Abrechnung aus dem Jahr entsprechen.
Kann man den noch melden oder gab es da eine Frist? Sollte ja theoretisch nachteilig für die Rente sein.