Ich bin seit 10/2016 aufgrund eines Vermächtnisses aus dem Hartz4-Bezug ausgeschieden und seitdem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Jährlich einmal sendet mir die Krankenkasse eine Einkommensanfrage, die ich nach Rücksprache 2017 jedes Jahr mit „unverändert“ beantwortet habe.

 

Ich habe mir meinen Lebensunterhalt nach Aufbrauchen des Vermächtnisses mit dem Geld finanziert, das mir meine alten Eltern zum Geburtstag, zu Ostern, Weihnachten etc. zukommen ließen. Im Gegenzug habe ich ihnen im Haushalt und Garten geholfen. Dieses Geld erhielt ich in bar und zahlte es so, wie ich es brauchte, auf mein Konto ein. D. h. mein Konto hat kleinere unregelmäßige Geldeingänge und nicht monatlich einen festen Betrag.

 

Jetzt bekam ich von meiner Krankenkasse ein Schreiben, in denen sie mir mitteilte, dass die Mindesteinstufung an Einkommensnachweise gebunden ist und die KK eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt benötigt. Danach kam ein Schreiben, das zwar nicht als Bescheid gekennzeichnet war, das aber eine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt und in dem die Krankenkasse mir mitteilte, dass sie gezwungen ist (ohne einen § anzugeben), von mir Beiträge in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu erheben.

 

Meine Fragen:

Darf die Krankenkasse zu solchen erpresserischen Methoden greifen und wenn ja, in welchem § steht das?

Ich kenne das bisher nur so, dass ein Bescheid auch neben der Betreffzeile als ein solcher gekennzeichnet ist. Das Schreiben von der Krankenkasse ist einfach nur ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung. Ferner steht u.a. darin: „Diese Mitteilung ergeht zugleich im Namen der Pflegekasse.“ Also kurz gesagt: Es wird nur in der Rechtsbehelfsbelehrung von einem Bescheid geschrieben. Im Text direkt ist es nur eine Mitteilung. Könnte ich wegen eines Formfehlers Widerspruch erheben?

Ich habe die Geldbeträge, die ich auf mein Konto eingezahlt habe, für 2019 zusammengezählt und komme auf rund 14000 EUR. Ich bin alleinstehend. So wie ich im Internet gesehen habe, liege ich damit über dem Betrag der Nichtveranlagungsbescheinigung. Kann es da Probleme geben mit dem Finanzamt, weil ich keine Steuererklärung gemacht habe?

Soweit ich das überblicken kann, ist dieses Formular Nichtveranlagungsbescheinigung für Kapitalerträge gedacht. Ich habe aber keine Kapitalerträge, so dass ich gar nicht weiß, wie ich dieses Formular ausfüllen soll, sprich: Was ich da an Geldbeträgen eintragen soll.