Wie fülle ich die von der Krankenkasse verlangte Nichtveranlagungsbescheinigung aus, wenn ich keine Kapitalerträge habe?
Ich bin seit 10/2016 aufgrund eines Vermächtnisses aus dem Hartz4-Bezug ausgeschieden und seitdem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Jährlich einmal sendet mir die Krankenkasse eine Einkommensanfrage, die ich nach Rücksprache 2017 jedes Jahr mit „unverändert“ beantwortet habe.
Ich habe mir meinen Lebensunterhalt nach Aufbrauchen des Vermächtnisses mit dem Geld finanziert, das mir meine alten Eltern zum Geburtstag, zu Ostern, Weihnachten etc. zukommen ließen. Im Gegenzug habe ich ihnen im Haushalt und Garten geholfen. Dieses Geld erhielt ich in bar und zahlte es so, wie ich es brauchte, auf mein Konto ein. D. h. mein Konto hat kleinere unregelmäßige Geldeingänge und nicht monatlich einen festen Betrag.
Jetzt bekam ich von meiner Krankenkasse ein Schreiben, in denen sie mir mitteilte, dass die Mindesteinstufung an Einkommensnachweise gebunden ist und die KK eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt benötigt. Danach kam ein Schreiben, das zwar nicht als Bescheid gekennzeichnet war, das aber eine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt und in dem die Krankenkasse mir mitteilte, dass sie gezwungen ist (ohne einen § anzugeben), von mir Beiträge in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu erheben.
Meine Fragen:
Darf die Krankenkasse zu solchen erpresserischen Methoden greifen und wenn ja, in welchem § steht das?
Ich kenne das bisher nur so, dass ein Bescheid auch neben der Betreffzeile als ein solcher gekennzeichnet ist. Das Schreiben von der Krankenkasse ist einfach nur ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung. Ferner steht u.a. darin: „Diese Mitteilung ergeht zugleich im Namen der Pflegekasse.“ Also kurz gesagt: Es wird nur in der Rechtsbehelfsbelehrung von einem Bescheid geschrieben. Im Text direkt ist es nur eine Mitteilung. Könnte ich wegen eines Formfehlers Widerspruch erheben?
Ich habe die Geldbeträge, die ich auf mein Konto eingezahlt habe, für 2019 zusammengezählt und komme auf rund 14000 EUR. Ich bin alleinstehend. So wie ich im Internet gesehen habe, liege ich damit über dem Betrag der Nichtveranlagungsbescheinigung. Kann es da Probleme geben mit dem Finanzamt, weil ich keine Steuererklärung gemacht habe?
Soweit ich das überblicken kann, ist dieses Formular Nichtveranlagungsbescheinigung für Kapitalerträge gedacht. Ich habe aber keine Kapitalerträge, so dass ich gar nicht weiß, wie ich dieses Formular ausfüllen soll, sprich: Was ich da an Geldbeträgen eintragen soll.
3 Antworten
Die Nichtveranlagungsbescheinigung und die Kapitalerträge stehen nicht im Zusammenhang, das sind zwei verschiedene Dinge.
Die NV Bescheinigung ist lediglich ein Nachweis, dass du nicht verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben, nicht mehr und nicht weniger.
Nehmen wir mal als Beispiel an, die hättest Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit. In diesem Fall wärst du dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Du würdest dann keine NV Bescheinigung bekommen. Es gibt noch weitere Fälle, bei denen man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.
Die Krankenkassen will und darf auf diese Weise ausschließen, dass du irgend welche Einkünfte hast, die für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags berücksichtigt werden müssten. Deshalb kann man von dir verlangen, entsprechende Nachweise zu bringen. Sobald das erledigt ist, kann man den tatsächlichen Beitrag für die Krankenkasse berechnen. Bis dahin geht man von einem höheren Einkommen aus.
Der Krankenkassenbeitrag hängt von den Einkünften ab. Deshalb ist es zwingend nötig, diese anzugeben und nachzuweisen. hast du keine oder entsprechend geringe, dann wird der Beitrag mit dem Mindetsatz festgelegt.
Ich hoffe, du verstehst jetzt die Zusammenhänge besser.
Warum hast du dann bei dieser Antwort nicht widersprochen sondern bestätigt: https://www.finanzfrage.net/frage/wozu-braucht-die-krankenkasse-eine-nichtveranlagungsbescheinigung-von-mir
Sehr wohl kann die NV Bescheinung benutzt werden, um der Krankenkasse nachzuweisen, dass man keine weiteren Einkünfte hat, auch wenn sie normalereise für die Kapitatertragssteuer gedacht ist.
Hast Du Dir das Formular denn schon mal angesehen? Dort wird nach bestimmten Einkunftsarten gefragt, die Du allesamt offenbar nicht hast. Also jeweils 0 eintragen. Das ist nicht schwer.
Die Zahlungen der Eltern sind entweder Schenkungen, dann wäre ggf. eine Schenkungssteuererklärung über die erhaltenen Beträge zu erstellen, oder unregelmässige Unterhaltszahlungen. Der Freibetrag pro Elternteil liegt ja bei 400.000 innerhalb von 10 Jahren.
Wenn Du da nicht drüber kommst, wäre es vielleicht sinnvoll, die Schenkungen zu deklarieren, das verhindert evtl. auch Nachfragen, wovon denn der Lebensunterhalt bestritten wird.
Das Finanzamt ist nicht dazu da, den Erfüllungsgehilfen der Krankenkasse zu spielen.
Nur weil die keine Lust haben die Einkünfte selber zu ermitteln.
Petz1900, was bedeutet das? Ich hatte den Fragebogen der KK, den sie mir ja jedes Jahr geschickt hat, auch diesmal wieder ausgefüllt und unterschrieben. Nur diesmal wollen sie halt die NV-Bescheinigung haben und haben mir erst mal von sich aus den Höchstbeitrag aufgedrückt.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung sagt doch überhaupt nichts über das Einkommen aus.
Natürlich darf die Krankenkasse Einkommensnachweise verlangen, das ist deren gutes Recht.
Aber eine NV-Bescheinigung ist kein Nachweis über die Höhe des Einkommens, deswegen dürfen die das m.E. nicht verlangen.
Aber das ist meine persönliche Meinung.
Die NV-Bescheinigung dient nämlich einem ganz anderen Zweck, und nur dafür ist sie gedacht.
Aber vlt hat die Krankenkasse ja eine Idee, worauf die sich berufen können....
Die Krankenkasse hat ja keine eigene Möglichkeit, Deine Angaben zu überprüfen und möchte sich die Möglichkeiten des Finanzamtes zunutze machen. Daher wollen sie die NV-Bescheinigung, auch wenn die eigentlich einem anderen Zweck dient (genau wie der Einkommensteuerbescheid den sie sonst anfordern).
Ich würde hier nicht rumzicken, sondern die Bescheinigung besorgen, denn die gilt in der Regel drei Jahre und schafft auch Klarheit zwischen Dir und dem Finanzamt.
Nein, dazu dient die NV-Bescheinigung nicht.
Sie dient zur Vorlage bei Banken, damit keine Kapitalertragsteuer abgeführt wird.