Ich beziehe Witwenrente habe einen Minijob , bin ich über 6 Wochen krank und mein Arbeitgeber stellt die Zahlung ein . Muß die Krankenkasse Krankengeld ?
4 Antworten
Bei den Pauschalen Abgaben des Arbeitgebers entsteht keine Versicherungspflicht.
Prima Geschichte für die Renten- u. Krankenversicherung. Durch die vielen Minijobs bekommen Pauschalbeiträge, müssen aber nicht leisten.
Wenn das Geld nicht reicht, bleibt kann u.A. Wohngeld und andere staatliche Leistungen beantragt werden.
Hallo,
bei einem Minijob wird nicht der allgemeine Beitragssatz gezahlt bzw. vom Verdienst abgezogen (der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zählt dabei nicht). Es besteht beim Minijob daher nie Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse.
Der Arbeitgeber hat aber 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten (§3 EFZG).
Gruß
RHW
Nein, denn über den Minijob ist man nicht krankenversichert. Die Pauschale, die der AG zahlt, bringt Dir keinen Leistungsanspruch.
Viel Glück
Barmer
Nein, muss sie nicht und wird sie auch nicht tun.
Zwar hat ein Minijobber Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ist der Minijobber jedoch länger krank, steht er defakto ohne Verdienst da, da die Krankenkasse zu keiner Krankentagegeldzahlung verpflichtet werden kann.
Der Grund liegt in einem kleinen aber feinen Unterschied: Bei einem Minijob ist der Arbeitnehmer nicht selbst regelmäßig krankenversichert. Die meisten Personen sind hier familienversichert. Für einen Großteil der Minijobber endet also die Verdienstversicherung bei Eintreten eines Krankheitsfalls nach der Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber.
Wieder so ein kleiner handwerklicher Webfehler der politischen Mischpoke in Berlin ..;-(