Berufsgenossenschaft verbietet Urlaub?

4 Antworten

Wie wfwbinder schon gesagt hat. Den Arzt aufsuchen, bei dem die letzte Behandlung erfolgte und fragen, ob ein Urlaub den Krankheitsverlauf verschlechtern könnte. Das schriftlich geben lassen (wird ein paar Euro kosten) und dann der BG vorlegen.

Gut, dass man es von Anfang an häzte anders machen sollen, hilft nicht.

Ich würde in der Situation zum Arzt gehen, der die nächste OP empfohlen, oder angesetzt hat und den fragen, ob so eine Urlaubsreise den Heilungserfolg beeinträchtigt (das hätte ich so, oder so vorher gemacht, oder hat das Dein Vater in Eigendiagnose feststellen können?).

Wenn der Arzt sagt: "Urlaub ist kein Problem, nur sie dürfen nicht auf Berge steigen und keine Wanderungen unternehmen," dann würde ich das so der BG mitteilen.

Wenn der Arzt sagt, "Urlaub? Auf keinen Fall, weil ........" dann hat Dein Vater Pech gehabt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Welche Schlupflöcher gibt es um dennoch in den Urlaub zu fliegen ohne Probleme

keine

und herausfinden ob Dein Vater entgegen der Aufforderung der BG in Urlaub geflogen ist - sollte für diese sehr einfach möglich sein.

Dein Vater kann "gerne" auf das Verletztengeld der BG verzichten und einfach in den Urlaub fliegen.

Verbieten kann die BG das nicht.


Nane1974  24.06.2021, 11:06

hat dein Vater denn eine reiserücktrittversicherung? Dann wird er sicherlich beim Arzt eine Diagnose bekommen, die ihm das reisen erlaubt (für die BG) oder eben ein Gutachten, was es ihm verbietet (für die Reiserücktrittversicherung).

Tamara478 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 15:23

Das Verletztengeld sind nur Krümel. Das Problem hier ist wer zahlt ansonsten die OP?

Lieben Dank für deine Antwort wilees!

Man kann alles machen, was einer Genesung nicht im Weg steht. Daher muß man das mit dem Arzt besprechen, ob man Flugtauglich ist.

Wenn der Arzt das OK gibt, dann kann auch die BG nichts dagegen tun, außer sie lässt selber ein Gegengutachten machen.