Berufsgenossenschaft verbietet Urlaub?
Hallo zusammen,
Mein Vater hatte im Mai einen Arbeitsunfall (zertrümertes Sprungelenk, gebrochenes Bein) und erhält seitdem pro Tag eine kleine Summe an Geld von der Berufsgenossschaft. Die BG bezahlt auch seine Operationen laut meinem Vater.
Mein Vater teilte gerstern der BG mit, dass er bald in den Urlaub fährt und sich in dem Land von einem Artz untersuchen lassen will. Die Mitarbeiterin teilte, dann ihm mit, dass das nicht geht. Ich zittiere "Wenn du in den Urlaub kannst, dann kannst du auch arbeiten!". Des Weiteren wurde ihm mittgeteil, dass falls er sich entscheidet dennoch in den Urlaub zu fliegen, er eine Strafanzeige erhält und die Kosten für die OPs nicht übernommen werden. Der Haken an der Sache: Das Fulgticket wurde gebucht und das Hotel! Das Geld kriegt er nicht zurück. Das sind über 2000 EUR.
Im nachhinein kann man sagen, dass man vielleicht vorher dies mit der BG hätte besprechen sollen. Aber das hilft bei dem jetztigen Problem nicht weiter.
Ich würde gerne von euch 2 Sachen wissen.
1) Darf die BG einem den Urlaub verbieten?
2) Welche Schlupflöcher gibt es um dennoch in den Urlaub zu fliegen ohne Probleme
Vielen Dank für eure Mühe
Liebe Grüße
Tamara
4 Antworten
Wie wfwbinder schon gesagt hat. Den Arzt aufsuchen, bei dem die letzte Behandlung erfolgte und fragen, ob ein Urlaub den Krankheitsverlauf verschlechtern könnte. Das schriftlich geben lassen (wird ein paar Euro kosten) und dann der BG vorlegen.
Gut, dass man es von Anfang an häzte anders machen sollen, hilft nicht.
Ich würde in der Situation zum Arzt gehen, der die nächste OP empfohlen, oder angesetzt hat und den fragen, ob so eine Urlaubsreise den Heilungserfolg beeinträchtigt (das hätte ich so, oder so vorher gemacht, oder hat das Dein Vater in Eigendiagnose feststellen können?).
Wenn der Arzt sagt: "Urlaub ist kein Problem, nur sie dürfen nicht auf Berge steigen und keine Wanderungen unternehmen," dann würde ich das so der BG mitteilen.
Wenn der Arzt sagt, "Urlaub? Auf keinen Fall, weil ........" dann hat Dein Vater Pech gehabt.
Welche Schlupflöcher gibt es um dennoch in den Urlaub zu fliegen ohne Probleme
keine
und herausfinden ob Dein Vater entgegen der Aufforderung der BG in Urlaub geflogen ist - sollte für diese sehr einfach möglich sein.
Dein Vater kann "gerne" auf das Verletztengeld der BG verzichten und einfach in den Urlaub fliegen.
Verbieten kann die BG das nicht.
hat dein Vater denn eine reiserücktrittversicherung? Dann wird er sicherlich beim Arzt eine Diagnose bekommen, die ihm das reisen erlaubt (für die BG) oder eben ein Gutachten, was es ihm verbietet (für die Reiserücktrittversicherung).
Das Verletztengeld sind nur Krümel. Das Problem hier ist wer zahlt ansonsten die OP?
Lieben Dank für deine Antwort wilees!
Man kann alles machen, was einer Genesung nicht im Weg steht. Daher muß man das mit dem Arzt besprechen, ob man Flugtauglich ist.
Wenn der Arzt das OK gibt, dann kann auch die BG nichts dagegen tun, außer sie lässt selber ein Gegengutachten machen.