Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Abweichung zwischen "Bruttoarbeitsentgelt" und "SV-Brutto". Ein Fehler, oder woran liegt es?
Ich bin gerade über eine ältere Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für das Jahr 2012 gestolpert.
Damals ist es mir nicht aufgefallen, allerdings weicht der dort angegebene Wert für das Bruttoarbeitsentgelt um mehr als 1.000€ von dem Wert in der Dezemberabrechnung 2012 für das "SV-Brutto" ab.
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde damals noch nicht überschritten, daran kann es nicht liegen.
Ist das schlichtweg ein Fehler? Der Wert sollte doch der letzten Abrechnung aus dem Jahr entsprechen.
Kann man den noch melden oder gab es da eine Frist? Sollte ja theoretisch nachteilig für die Rente sein.
2 Antworten
Hallo,
das Brutto-Entgelt ist um 1000 Euro höher als das SV-Brutto?
Das kann an einem Lohnsteuerfreibetrag liegen (hohe Werbungskosten, z.B. wegen Fahrkosten, wurden auf Antrag bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt). Ggf. gab es auch für einen Angehörigen einen Freibetrag wegen einer Behinderung oder eines Pflegefalles. Diese Freibeträge werden nicht bei den SV-Beiträgen berücksichtigt.
Oder es gab eine verzögerte Zahlung, so dass das Entgelt in der Steuer und der SV unterschiedlichen Jahren zugeordnet wurden?
Am besten die Gehaltsabrechnungen der 12 Monate durchgehen und schauen, in welchem/n Monat/en die Abweichung/en auftrat/en.
Gruß
RHW
Hallo wfwbinder,
ich lese nur von einer "Abweichung". Der Fragesteller schreibt, dass es nicht an der Beitragsbemessungsgrenze liegt. M.E. sind die Angaben des Fragestellers nicht eindeutig.
Gruß
RHW
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde damals noch nicht überschritten
Auch nicht in einzelnen Monaten, z. B. im Dezember mit Weihnachtsgeld?
Hast Du mal die Jahresentgelbescheinigung, bzw. die Abrechnung für den Dezember mit den Jahressummen daneben gelegt?
Sonst einfach die Gehaltsabrechnung vom Dezember an die Rentenversicherung senden.
Allerdings soll hier das SV Brutto geringer sein und nicht das Steuerbrutto.