Halbe Pflegeleistung für gesetzlich versicherte Beamtenwitwe: Wer ist ein Opfer der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Als Beamtenwitwe mit eigenem prioritätsälterem Anspruch auf Sozialversicherungspflicht (SGB XI §20 Abs 1 Nr 1 / Nr 11) hat mich die gesetzl Pflegekasse der AOK mit Eintritt der Pflegestufe-3 zur Hälfte von meinem gesetzlichen Sachleistungsanspruch gesperrt, weil ich angeblich aus beamtenrechtlichen Bestimmungen gezwungen sei zur Mitgliedschaft in der Beihilfe (Zwang zur Beihilfeberechtigung, NBG §80, SGB XI §28 Abs 2). Damit muß ich die halben Pflegekosten selbst tragen, ca 1.200 EURO / Monat, obwohl ich als gesetzlich Versicherte Anspruch auf ganze Pflegesachleistungen habe, und die Pflegekasse mir als Beamtenwitwe immer ganze Beiträge abgeknöpft hat. Ich soll auf Grund meines Witwenstatus angeblich den „Anspruch auf Beihilfe“ haben (SGB XI §28 Abs 2), mit der Rechtsfolge, dass ich nur halbe Pflegesachleistungen erhalte. Den anderen Teil soll ich privat finanzieren, oder bei der Beihilfestelle einklagen, da die Beihilfe zum Tragen des anderen Teil der Pflegekosten verpflichtet sei. Die Beihilfestelle bestätigte meine Pflicht zur Beihilfeberechtigung, hat aber den Anspruch auf Beihilfe verneint, da ich als Beamtenwitwe gesetzlich versichertes Pflichtmitglied der GKV und damit auch der GPV sei und damit einen vorrangigen Leistungsanspruch gegen die GPV habe. Etwas anderes wäre, wenn ich gar nicht, privat oder freiwillig versichert wäre. Darüber hinaus erhalte ich als Pflichtmitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht die gleichen Leistungen aus der Beihilfe, wie privat versicherte Beamte und Richter, sondern weniger. Die Beihilfe sei für mich als Beamtenwitwe vorrangig zuständig wenn ich privat versichert wäre, und würde zwischen 30% bis 70 % der Kosten tragen. Die einschlägigen Kommentare zu SGB XI §28 Abs 2 widersprechen meiner Sperre in der GPV. Von der Pflegesperre der gesetzl. Pflegeversicherung sind ca 50.000 bis 70.000 Personen betroffen. Die Pflege-Opfer in den Klauen der Beihilfe sollten sich gemeinsam zur Wehr setzen.

krankenkasse, Pflegeversicherung
Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

krankenkasse, Krankenversicherung, Rückzahlung, Schulden, zoll
Fast 20.000 Euro Beitragsschulden Krankenkasse?

Ich (F30) versuche mich kurz zu halten. Ich war jahrelang arbeitslos und konnte meine Beiträge nicht bezahlen, da ich kein Geld hatte. Ich war auch sehr leichtsinnig und habe keine staatliche Hilfe in Anspruch genommen. Mein Lebensunterhalt wurde von meiner Familie und Freunden finanziert. Mir ging es zu dieser Zeit gar nicht gut. Ich war schwer depressiv und hatte extreme Panikattacken. Ausgelöst wurde das ganze durch einen schlimmen Unfall. Ich fühle mich trotzdem schrecklich, da ich jahrelang wie eine Schmarotzerin gelebt habe.

Aus diesem Loch habe ich mich selbst rausgeholt und habe mittlerweile einen Job und fange bald eine Ausbildung an. Nun zu meinem Problem. Ich habe fast 20.000 Euro Schulden bei meiner Krankenkasse, da ich jahrelang meine Beiträge nicht zahlen konnte. Ich verdiene momentan 520 Euro brutto im Monat. Wenn ich demnächst meine Ausbildung anfange, werde ich 700 Euro brutto verdienen. Ich wohne bei meinen Eltern, muss also weder Miete noch Fixkosten zahlen aber ich bin trotzdem verzweifelt, da ich in den nächsten Jahren nicht genug verdienen werde, um das abzuzahlen. Meine Krankenkasse hat mich schon seit Jahren gesperrt, ich kann nicht mal zum Arzt gehen wenn es mir schlecht geht, außer es ist wirklich ein Notfall.

Wie kann ich meine Schulden bezahlen ohne Insolvenz zu beantragen? Ich dachte auch, dass Beitragsschulden nach 4 Jahren verjähren.

Lassen sich Krankenkassen auf Vergleichsvereinbarungen ein?

Ich bin echt verzweifelt und durcheinander. Ich habe so lange gebraucht, um wieder ins Leben zu finden und das mit meiner Krankenkasse belastet mich extrem.

krankenkasse, Schulden
Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?

Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.

In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
  2. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
  3. Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
  4. Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
  5. Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
  6. Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.

Aktien, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung, AOK, Familienversicherung
Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

Arbeitslosigkeit, kinder, krankenkasse, sorgerecht, Sozialrecht, Vater, Mutter
Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?

Guten Tag,

AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1

AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.

Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.

  1. Abfindung ~ 2500 € brutto.
  2. Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
  3. Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.

Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.

  • Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.

    • Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2

    • Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12  ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.

Vielen Dank im voraus!

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Abfindung, einkommensteuer, Krankengeld, krankenkasse, Steuererklärung, Arbeitsunfähigkeit
Statusänderung Student/Arbeitnehmer: muss ich meiner Krankenkasse eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Hallo in die Runde!

Hoffentlich können mir einige von Euch weiterhelfen.

Ich war bisher Arbeitnehmerin in Teilzeit und gleichzeitig an der Uni immatrikuliert, um neben dem Job weiter zu studieren. Da ich weniger als 20 Std. die Woche arbeitete, war ich von meiner Krankenkasse als Studierende versichert.

Nun wird meine Stelle um ein paar Stunden aufgestockt, sodass ich mehr als 20 Std. wöchentlich arbeiten werde. Dementsprechend wird sich mein (KV-)Status von Studentin auf Arbeitnehmerin ändern, und das auch wenn ich keine volle Stelle habe (es bleibt immer noch bei einer Teilzeit) und ich die Uni weiter besuchen möchte -und werde.

Nachdem ich meine Krankenkasse darüber informiert habe, möchte sie von mir den geänderten Arbeitsvertrag UND eine Exmatrikulationsbescheinigung bekommen. Was nun ? Ich dachte, dass in diesem Falle mein Arbeitgeber mich automatisch bei der KV anmelden wird, und dass die Beiträge zur Sozialversicherung durch ihn abgeführt werden.

Wenn ich schon durch diese Statusänderung auf die Vorteile der Studentenversicherung verzichte, frage ich mich, ob es die KV tatsächlich zu interessieren hat, ob ich noch studiere bzw. immatrikuliert bin oder nicht ? Darf ich mich weigern, es zu tun ? Oder muss ich mich exmatrikulieren und die Bescheinigung vorlegen?

Vielen Dank für Euren guten Rat !

Student, arbeitnehmer, krankenkasse
VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG DES HAUPTZOLLAMTS (KRANKENKASSE) +++DRINGEND+++

Hallo liebes Forum,

ich habe gestern vom Hauptzollamt Rosenheim eine Vollstreckungsankündigung bekommen (für die DAK). Hintergrund ist (oder soll sein) dass ich für Juli 2009 - Sept. 2009 meine Versicherungsbeiträge nachzahlen soll. 2.700 €!!!!!!!!!

Zum Hintergrund: Ich habe zum 30.06.2009 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und mich bereits im Mai 2009 beim Arbeitsamt gemeldet. Für mich war das soweit alles erledigt. Da ich eine Abfindung bekommen habe (Aufhebungsvertrag) und somit eine 3 Monatige Sperre seitens des Arbeitsamtes mir bekannt war um ich keine Leistungen erhalten habe habe ich diese 3 Monate nichts unternommen. Ich wusste von nichts. Erst NACH diesen 3 Monaten bekam ich einen Hinweis dass ich nicht Arbeislos gemeldet bin. SCHOCK - das was ich im Mai 2009 gemacht hatte war nur die Arbeitssuchend Meldung. Egal dachte ich die 3 Monate habe ich keine Leistungen erhalten und von der Abfindung gelebt und gut ist.

Ich weiss unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber mir war damal der Unterschied zwischen ArbeisSUCHEND und ArbeitsLOS melden nicht bekannt. Es wäre kein Mehraufwand gewesen zum Arbeitsamt zu gehen und mich Arbeitslos zu melden - ABER ICH WUSSTE ES NICHT!!!

Kann man denen von der Krankenkasse nicht einfach ehrlich sagen???

Jetzt bekomme ich diese horrende Rechnung - ich weiss nicht was ich machen soll - da ich in der Annahme war das ich alles erledigt habe.

Bitte um Info was/ wie ich weiter verfahren soll.

Vielen lieben Dank im Vorraus!

krankenkasse, Vollstreckung, zoll
Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?

Hallo, ich bin ein Student. neben meinem Studium habe ich immer zwei Jobs gehabt. Der erste Job ist als SHK an der uni, und der zweite Job ist als Wachman am Wochenenden. letztes Jahr habe ich fast nur gearbeitet und weniger studiert und habe ca. 23000 verdient. Ich habe letztes Jahr für die Krankenkasse nur den Studentenbeitrag monatlich selber bezahlt. Nachdem Ich die Krankenkasse meine Lohnabrechnungen von Jahr 2016 gezeigt habe, habe ich eine Rechnung von ungefähr 3000 Euro bekommen, weil mein Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat und ich letztes Jahr 30 jährige geworden bin. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und habe diese Antwort bekommen: ______________________________

 Sie sind bei uns als Student angemeldet und haben auch eine Studienbescheinigung eingereicht. Sie müssen sich selbst als Student in Ihrem Alter bei der KK versichern und da Sie bei uns studentisch gemeldet sind, werden da auch nur die RV Beiträge bezahlt. Als Student ist Ihre Hauptbeschäftigung das Studium und es darf dann nur in den Semesterferien mal mehr verdient werden. Sie wurden von Anfang an als Student bei uns angestellt und das läuft auch so seit 2009. 

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Meine Frage : ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte zu bezahlen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Student, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent