augenop.. warum zahlt die krankenkasse nicht zu den fahrtkosten dazu

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Also grundsätzlich sollte die Kasse, die Fahrkosten ambulanten OP zahlen. Vorausgesetzt, die ambul. OP war bereits Kassenleistung und ist von der AOK bezahlt worden. In diesem Bereich gibt es sicher unzählige Behandlungsmethoden, die keine Kassenleistung sind.

Bei Kassenleistung findet sich die Rechtsgrundlage unter § 60 Abs.2 Nr. 4 SGB V wieder. Die hier genannten Behandlungen nach § 115b sind nähmlich die ambul. Operationen. Was mich stutzig macht, sind die vielen Kilometer. Fahrkosten werden immer zum nächst- oder übernächsterreichbaren Behandlungsort gewährt. Wichtig ist aber wie bei allem eine Verordnung der Krankenfahrt. Allein die Verordnung der ambulanten OP reicht nicht. Ich glaube Muster 4 heißt das gute Stück. Oder hieß es zumindest mal. Ich empfehle, hier mal nochmal genauer mit der Kasse sprechen, warum die Entscheidung negativ ausgefallen ist.

So, jetzt sieh es mal positiv, Dein Mann wurde operiert, die Situation hat sich sicherlich verbessert (oder zumindestens mal wurde eine Verschlechterung gestoppt oder ?) und die Krankenkasse hat einen grossen Teil der Kosten übernommen.

Es gibt wirklich wenige Menschen auf der Welt, die diesen Luxus haben, eine Operation bezahlt zu bekommen. Vielleicht wird sich das auch in Deutschland schon bald ändern - nur mal so ein Gedanke.