Krankenkasse - Nettoabfindung als Einnahme für Zuzahlungsgrenze angeben?
Hallo.
Zusätzlich zum Lohn, Rente, Minijob, Schenkungen, Lebensversicherungen u.a. Einnahmen, soll man auch Abfindungen in den Antrag "Befreiung von Zuzahlungen" eingeben.
Muss man eurer Meinung nach auch Abfindungen, die bereits versteuert und um einen hohen Krankenkassenanteil erleichtert wurde, als Einnahme für das betreffende Jahr angeben? Beispiel: Die Abfindungssumme betrug anfänglich 30.000 € und nach Reduzierung durch die genannten Abzüge bleiben 25.000 € übrig. Ich vermute mal ja, aber letztendlich verfügt ihr über das größere Wissen.
Gruß
3 Antworten
Bei dem Antrag geht es ja darum, ob man von Zuzahlungen befreit wird, weil man sonst das Einkommen übermäßig belastet würde.
Also gehören in dem Jahr auch die einmaligen Einkünfte dazu.
"die bereits versteuert und um einen hohen Krankenkassenanteilerleichtert wurde"
Und was unterscheidet das Deiner Meinung nach z. B. vom Lohn, denn auch hier werden ja Beiträge abgeführt!
Meine "Meinung" ist hier nicht relevant, nur meine Vermutung. Aber du hast die Frage ja zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Ich gebe den Betrag somit ein.
Wenn du eine Abfindung von 30.000 € brutto bekommst, dann wird meines Wissens nur Lohnsteuer abgezogen, da gehen weder KK Beiträge noch andere Sozialversicheubgsabgaben runter.
Aber 25.000 € bleiben wohl auch nicht über weil mehr Lohnsteuer fällig ist als nur 5.000 Euro