Hallo zusammen, ich habe eine Frage die Künstlersozialkasse betreffend: wie verhält es sich, wenn man sich entschließt vorerst nicht mehr in seinem künstlerischen Beruf tätig zu sein. Sprich, sich aus bestimmten Gründen eine Auszeit nimmt? Fliegt man dann direkt aus der KsK? Oder kann die Mitgliedschaft sozusagen vorerst ruhen? Wie geht man am besten vor?

Für fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße! B.