Muss ich die Krankenversicherung nachzahlen wenn ich falsch versichert war?

1 Antwort

Hallo, Sie haben weitgehend recht. In erster Linie hat der Arbeitgeber den Fehler gemacht (er hat Sie wohl nicht als versicherungspflichtig gemeldet) und er, nicht Sie, muss auch an die GKV nachzahlen.

Erfahrungsgemäß versuchen die Arbeitgeber, sich das Geld vom Arbeitnehemr zurükzuholen und es schwierig, sich dagegen zu wehren, wenn man weiter dort arbeiten will.

Wichtig wäre vor allem, sich rückwirkend als versicherungspflichtig bei der PKV zu melden (mit einer Bestätigung der GKV). Die PKV ist zu nichts verpflichtet, aber vielleicht kommt sie entgegen.

Viel Glück

Barmer

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Snooopy155  05.02.2017, 21:26

Es wundert mich immer wieder, wie naiv sich manche menschen geben. Mit Einführung der Versicherungspflicht in der GKV bei Verdiensten unter der Beitragsbemessungsgrenze wurde in den verschiedensten Medien immer wieder auf die Gesamtproblematik hingewiesen. Zudem gilt auch heute noch - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

barmer  05.02.2017, 23:11
@Snooopy155

als die Versicherungspflicht eingeführt wurde, konnten wir alle hier noch nicht lesen und schreiben. Und es kommt nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze an, sondern auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze = Versicherungspflichtgrenze. Seit Ulla Schmidt sind die nicht mehr gleich.

JamieTheWalrus 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 19:40

vielen Dank für die Antwort! Ich habe eh vor da demnächst zu kündigen. Ich hoffe nur dass er mir die Nachzahlung oder ein Teil davon in Rechnung stellt.

Und ja, ich habe schon die PKV benachrichtigt, leider möchten sie mir da nicht entgegen kommen.. Ich bin noch (zusätzlich bei der privaten versichert) und habe ein Angebot für eine Anwartschaftsversicherung geholt.