Lohngeldfortzahlung oder Jobcom?
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand zu dem "Einzelfall" etwas sagen kann.
Innerhalb der sechsmonatigen Probezeit wurde ich krankgeschrieben. Die AU hält immer noch an und geht bis zum 05.07.21, wonach sie erneut um 2 Wochen verlängert wird bis zum 19.07.21.
Am Freitag habe ich per Boten meine Kündigung erhalten zum 09.07.2021. Am 11.07.21 hätte ich die sechs Wochen voll gehabt, sodass ab dem 12.07.21 die Krankenkasse weitergezahlt hätte.
Wie sieht es denn nun aus, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Tage vorher endet?
Vielen Dank schonmal.
4 Antworten
Wie sieht es denn nun aus, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Tage vorher endet?
Dann hast Du ab dem 10. Juli Anspruch auf Krankengeld. Denn Dein bisheriger AG wird kaum bestätigen, dass er Dich krankheitsbedingt gekündigt hat.
Nichtsdestotrotz .... solltest Du Dich sicherheithalber arbeitssuchend melden, soweit Du schon jetzt in etwa die Zeit Deiner AU abschätzen kannst.
Aber wäre es nicht so, dass ich nur ab dem 10.07 Anspruch hätte, wenn der Arbeitgeber es zugeben würde? Denn so wäre die Kündigung krankheitsbedingt. Ist eine Kündigung aus anderen Gründen ausgesprochen worden und es besteht noch kein Anspruch auf Lohngeldfortzahlung, so müsste ich mich an die Jobcom wenden, soweit ich das verstanden haben. Ich finde es nur etwas blöd, dass der Anspruch wegen den zwei fehlenden Tagen nicht bestehen könnte und wollte mich hier noch einmal absichern und nachhaken.
Innerhalb Deiner 6-monatigen Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen schriftlich kündigen. Dies ist in Deinem Fall geschehen. Wenn Du Dich nicht sofort arbeitslos meldest, erlischt Dein Krankenversicherungsschutz. Dort mußt Du auch Deine Krankschreibung vorlegen, denn nur so kannst Du verhindern, dass Du Dich sofort arbeitssuchend melden mußt.
wie soll das aussehen?
Du bist gekündigt und mußt dich spätestens morgen früh Arbeitslos melden.
Vorallem da der Kündigungszeitpunkt genannt ist und man mir antwortet, dass ich mich SPÄTESTENS morgen zu melden habe, was zuerst einmal nicht stimmt und zweitens nicht gefragt war.
Also bitte die Antwort nicht persönlich nehmen. Manches kann man sich aber sparen, wenn man gar nicht erst auf eine hilfsbereite Antwort aus ist.
Wenn du den Text nicht richtig liest und die Fragestellung nicht verstehst, sieht es schonmal nach nichts aus..
Je nachdem, weshalb man krankgeschrieben ist, erfolgt selbst nach einer Kündigung (und auch vor den 6 Wochen) eine Lohngeldfortzahlung durch die Krankenkasse.
Trotzdem danke für den sinnlosen Content hier..
Die Frage war auch nicht, ob ich mich zu melden habe. Das steht in der Kündigung auch drin.
Es gibt während der 6-monatigen Probezeit keinen Kündigungsschutz.