Künstlersozialkasse und Auszeit?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage die Künstlersozialkasse betreffend: wie verhält es sich, wenn man sich entschließt vorerst nicht mehr in seinem künstlerischen Beruf tätig zu sein. Sprich, sich aus bestimmten Gründen eine Auszeit nimmt? Fliegt man dann direkt aus der KsK? Oder kann die Mitgliedschaft sozusagen vorerst ruhen? Wie geht man am besten vor?
Für fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße! B.
3 Antworten
Hallo,
im KSVG gibt es keine Aussagen zu einer "Pause" für Künstler. Die Entscheidung über die Versicherungspflicht als Künstler trifft die KSK. Wenn die KSK eine Abmeldung an die Krankenkasse schickt, fragt die Krankenkasse wegen der weiteren Krankenversicherung beim Versicherten nach:
- kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten
- Bezug von Arbeitslosengeld II
- Beschäftigung für mehr als 450 Euro monatlich brutto
Sonst beginnt eine freiwillige Mitgliedschaft mit mindestens ca. 180 Euro Monatsbeitrag.
Gruß
RHW
Wenn man später wieder als Künstler tätig ist, wird man wieder über die KSK versichert (wenn man sich dort meldet).
Alles ok.
Danke für den Stern!
https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/__3.html
Dass man auch bei Jahreseinkünften unter 3900 Euro jährlich als Künstler versicherungspflichtig ist, gilt nur in den ersten 3 Jahren der künstlerischen Tätigkeit. -> Absatz 2
Die KSK stellt darauf ab, dass der überwiegende Teil der Einkünfte aus dem künstlerischen Beruf kommt.
Wenn Auszeit heißt, eine künstlerische Pause einzulegen um nach eine Pause mit den gewonnenen Inspirationen, wieder künstlerisch tätig zu sein, gibt es keine Probleme.
Wenn Auszeit heißt, dass (vermutlich übertrieben) 1 Jahr als Kassiererin bei Lidl gearbeitet wird, ist die KSK nicht mehr zuständig.
Lieber wfwbinder: Eine Auszeit kann aber auch heißen, dass man vermehrt im Ausland arbeitet und dann die KSK erstmal nicht mehr zuständig ist und unklar ist, wann man zurück kommt, aber weiterhin als 'KünsterIn" arbeitet. Wissen Sie da mehr?
Der Wohnsitz in Deutschland wird behalten. Fürs Ausland gibt es einen Teilzeit-Vertrag für eine Tätigkeit, die unter KSK fällt und zusätzliche Auftraggeber.
Fürs Ausland gibt es einen Teilzeit-Vertrag für eine Tätigkeit, die unter KSK fällt und zusätzliche Auftraggeber.
Dann ist doch die Mitgliedschaft in der KSK weiter von Bestand.
Die Besteuerung richtet sich nach dem BA zwischen dem Tätigkeitsland und Deutschland.
Hallo wfwbinder,
herzlichen Dank für die Antwort!
Das wollte ich wissen.
Zumindest besteht eine krankenversicherungspflicht. Man muß also Beiträge bezahlen, auch ohne Einkommen. Ob nun Künstler oder nicht. Wirkliche Auszeiten sind daher nicht so möglich.
Wenn man noch unter 25 ist, kann man evtl. wieder in die Familienversicherung der Eltern eintreten.
Und kann man sonst die KSK weiter zahlen, aus der KV raus sein weil v.a. im Ausland? Das geht nur bis zu 1 Jahr // 24 Monate EU-Ausland?
Hallo Brigi123,
ersteinmal vielen Dank für Deine Antwort.
Ich möchte und muß natürlich krankenversichert bleiben. Die Frage ist, ob ich, wenn ich für eine Weile in meinem Beruf nicht tätig bin, sofort bei der KsK 'raus muß (und gegebenenfalls nicht wieder 'reinkomme), oder wie eine Pause dort sonst gehandhabt wird. Muß ich z.B. erst mit der KsK sprechen, oder mit meiner Krankenkasse?
Ich weiß, dass es erlaubt ist, zwei oder drei Jahre unterhalb des von der KsK veranschlagten Mindesteinkommens zu liegen, ohne dass man 'rausfliegt. Aber eine Pause ist ja schon etwas anderes, da ich ja bewußt auf Einkommen verzichte.
Unter 25 bin ich übrigens schon länger nicht mehr ;-)
Oh no, ich sehe gerade, ich habe versehentlich den "Negativ-Pfeil" angeklickt. :-(
Nichts liegt mir ferner!
Leider weiß ich nicht, wie man es rückgängig macht.