Künstlersozialkasse und Auszeit?

3 Antworten

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Hallo,

im KSVG gibt es keine Aussagen zu einer "Pause" für Künstler. Die Entscheidung über die Versicherungspflicht als Künstler trifft die KSK. Wenn die KSK eine Abmeldung an die Krankenkasse schickt, fragt die Krankenkasse wegen der weiteren Krankenversicherung beim Versicherten nach:

- kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten

- Bezug von Arbeitslosengeld II

- Beschäftigung für mehr als 450 Euro monatlich brutto

Sonst beginnt eine freiwillige Mitgliedschaft mit mindestens ca. 180 Euro Monatsbeitrag.

Gruß

RHW


RHWWW  11.09.2017, 21:14

Wenn man später wieder als Künstler tätig ist, wird man wieder über die KSK versichert (wenn man sich dort meldet).

Barbalala 
Beitragsersteller
 11.09.2017, 22:54

Oh no, ich sehe gerade, ich habe versehentlich den "Negativ-Pfeil" angeklickt. :-(

Nichts liegt mir ferner!

Leider weiß ich nicht, wie man es rückgängig macht.

Barbalala 
Beitragsersteller
 11.09.2017, 22:42

Hallo RHW,

superklare Antwort. 

Ganz herzlichen Dank!

Die KSK  stellt darauf ab, dass der überwiegende Teil der Einkünfte aus dem künstlerischen Beruf kommt.

Wenn Auszeit heißt, eine künstlerische Pause einzulegen um nach eine Pause  mit den gewonnenen Inspirationen, wieder künstlerisch tätig zu sein, gibt es keine Probleme.

Wenn Auszeit heißt, dass (vermutlich übertrieben) 1 Jahr als Kassiererin bei Lidl gearbeitet wird, ist die KSK nicht mehr zuständig.


weditor  16.12.2020, 11:14

Lieber wfwbinder: Eine Auszeit kann aber auch heißen, dass man vermehrt im Ausland arbeitet und dann die KSK erstmal nicht mehr zuständig ist und unklar ist, wann man zurück kommt, aber weiterhin als 'KünsterIn" arbeitet. Wissen Sie da mehr?

wfwbinder  16.12.2020, 11:21
@weditor

Kommt drauf an, ob man den deutschen Wohnsitz behält, oder völlig aus Deutschland weggeht.

weditor  17.12.2020, 09:02
@wfwbinder

Der Wohnsitz in Deutschland wird behalten. Fürs Ausland gibt es einen Teilzeit-Vertrag für eine Tätigkeit, die unter KSK fällt und zusätzliche Auftraggeber.

weditor  17.12.2020, 09:03
@weditor

Aber die Dauer des Aufenthalts ist (auch wegen Corona/ Visa/ Verdient etc.) nicht festgelegt und nicht so sicher.

wfwbinder  17.12.2020, 09:16
@weditor
Fürs Ausland gibt es einen Teilzeit-Vertrag für eine Tätigkeit, die unter KSK fällt und zusätzliche Auftraggeber.

Dann ist doch die Mitgliedschaft in der KSK weiter von Bestand.

Die Besteuerung richtet sich nach dem BA zwischen dem Tätigkeitsland und Deutschland.

Barbalala 
Beitragsersteller
 11.09.2017, 11:51

Hallo wfwbinder,

herzlichen Dank für die Antwort!

Das wollte ich wissen.

Zumindest besteht eine krankenversicherungspflicht. Man muß also Beiträge bezahlen, auch ohne Einkommen. Ob nun Künstler oder nicht. Wirkliche Auszeiten sind daher nicht so möglich.

Wenn man noch unter 25 ist, kann man evtl. wieder in die Familienversicherung der Eltern eintreten.


weditor  16.12.2020, 11:16

Und kann man sonst die KSK weiter zahlen, aus der KV raus sein weil v.a. im Ausland? Das geht nur bis zu 1 Jahr // 24 Monate EU-Ausland?

Barbalala 
Beitragsersteller
 11.09.2017, 00:18

Hallo Brigi123,

ersteinmal vielen Dank für Deine Antwort.

Ich möchte und muß natürlich krankenversichert bleiben. Die Frage ist, ob ich, wenn ich für eine Weile in meinem Beruf nicht tätig bin, sofort bei der KsK 'raus muß (und gegebenenfalls nicht wieder 'reinkomme), oder wie eine Pause dort sonst gehandhabt wird. Muß ich z.B. erst mit der KsK sprechen, oder mit meiner Krankenkasse?

Ich weiß, dass es erlaubt ist, zwei oder drei Jahre unterhalb des von der KsK veranschlagten Mindesteinkommens zu liegen, ohne dass man 'rausfliegt. Aber eine Pause ist ja schon etwas anderes, da ich ja bewußt auf Einkommen verzichte.

Unter 25 bin ich übrigens schon länger nicht mehr ;-)