Läuft mein Krankengeld weiter, wenn ich nicht mehr wegen Depressionen, sondern aufgrund einer Magen-OP krank geschrieben werde?
Ich bekomme wegen starker Probleme (massives Mobbing) am Arbeitsplatz seit 6 Monaten Krankengeld. Krankgeschrieben bin ich mit der Diagnose mittelgradige Depression. Der Arzt hat mir zugesichert mich krank zu schreiben solange der Streit mit der Firma besteht. Zwischenzeitlich erhielt Ich eine Kündigung die wegen meiner Gleichstellung wieder zurückgezogen wurde. Das Integrationsamt verlangt nun von meinem Arbeitgeber das seit einem Jahr von mir gewünschte BEM zu beginnen. Ich möchte mir nun in ca. 2 Monaten den Magen verkleinern lassen da ich Adipositas Grad 2 habe. Der Psychiater wird mich nicht dafür krank schreiben. Bekomme ich das Krankengeld weiter wenn die Gastroenterologen der Adipositasklinik mich krank schreiben. (Eine Unterbrechung ist nicht vorgesehen). Ich habe ausserdem Angst dass die Krankenkasse den Antrag auf die Magen-OP ablehnt, da ich in deren Augen vielleicht zu depressiv für so einen Eingriff bin.
2 Antworten
Hallo,
Anspruch auf Krankengeld besteht nach § 48 SGB V aufgrund derselben diagnise für längstens 78 Wochen innerhalb vn 3 Jahren.
Wichtig ist, dass mindestens an einem Tag beide Diagnosen gleichzeitig bestehen.
Ab dem Tag, ab dem nur noch Arbeitsunfähigkeit wegen Adipositas besteht, macht die Krankenkasse folgende Berechnung:
1) 78 Wochen - Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen Depression (und aller damit zusammenhängender Erkrankungen) = Ergebnis A
2) 78 Wochen - Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen Adipositas (und aller damit zusammenhängender Erkrankungen, z.B. Gelenkerkrankungen) = Ergebnis B
Das geringere der beiden Ergebnisse ist dann der Restanspruch auf Krankengeld.
Wenn es viele bzw. längere Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen Adipositas gab, könnte das Krankengeld u.u. auch sofort wegfallen.
Bei privaten Krankenversicherungen sind immer die vereinbarten Regelungen des Vertrages maßgrbend. Es gibt da keine verbindlichen Vorgaben.
Gruß
RHW
Hallo,
Nach deinen bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG erhältst du dann ohnehin Krankengeld von der KK.
Nur zur Info: ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den AG ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (hier Depression) begrenzt, wenn während dieser bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue AU (hier Magen OP) attestiert wird.
Ein weiterer Entgeltfortzahlungsanspruch durch den AG würde bestehen, wenn die erste AU bereits zu dem Zeitpunkt beendet ist und eine zweite Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit auftritt.
Aber ich denke, bei einer Depression (Mobbing am Arbeitsplatz), wird diese Zusatzinfo für dich eher uninteressant sein.
Alles Gute für dich !
Vielen Dank, was ich aber wirklich wissen wollte, ob die Krankenkasse bei einem Diagnosewechsel weiterhin Krankengeld zahlt. Das gilt in meinem Fall sowphl für die gesetzlicheKrankenversicherung als auch für eine private Krankentagegeld Versicherung die die Differenz zwischen Gehalt und Krankengeld ausgleicht.