Privatgrundstück + betreten auf eigene Gefahr + Schneeräumungspflicht
Kann ich das Schneeräumen auf meinem privaten Grundstück unterlassen, wenn ich ein Schild “betreten auf eigene Gefahr” an den Anfang des Weges stelle? Ich würde einen Briefkasten und eine Gegensprechanlage vorne am Tor anbringen so das niemand wirklich bis zur Tür laufen muss. Falls es jemand doch tut, bin ich nicht mehr dafür verantwortlich und man kann mich nicht verklagen beziehungsweise die Kosten für eine Behandlung verlangen wenn jemand auf dem privaten Weg stürzt oder?
2 Antworten
So einfach geht es nicht. Die Verkehrssicherungspflicht kann man nicht durch ein simples Schild aushebeln, man müßte zusätzlich Vorkehrungen treffen, dass das Grundstück auch rein faktisch nicht betreten werden kann, z.B. einen hohen Zaun und ein verschließbares Tor.
Du brauchst einen Zaun. ABER. Was solls, du bist dich versichert. Und nur weil jemand fällt bedeutet es nicht das der ne Million bekommt.