Bezahlt die Privathaftpflicht für Schäden, die post mortem verursacht werden?
z.B. wenn man beim Kochen tot umfällt und dann die Küche verbrennt und gleich die ganze Mietwohnung?
1 Antwort
Das ist natürlich ein Fall für Qunicy und einen Brandexperten. Die müssen auf die Sekunde genau feststellen, wann der Tod eintrat udn wann der Brandausbrach, um dann zu ermitteln, welche Versicherung zahlen muss.
Schlechter Scherz Ende. Ist natürlich Quatsch.
Der Schaden am Gebäude wird von der Gebäudeversicherung getragen.
Der an den Möbeln usw. von der Hausratversicherung.
Was gebprüft werden kann, ist ob der Brand durch grobe Fahrlässigkeit, oder gar Vorsatz ausbrach. Wenn ja könnten die Versicherungen versuchenSchadenersatz aus der Erbmasse zu erreichen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung