Führt zu schnelles Fahren zu Mitschuld wenn mir die Vorfahrt genommen wurde?

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zu schnell

Was ist "zu" schnell? Ist das 1 kmh zu viel, 10 kmh oder 100 kmh? Es ist eben alles eine Frage der situativen Verhältnisse. Und um "selber" zu haften, muß die Geschwindigkeitsüberschreitung schon gewaltig sein. In der Regel wird man nur über Mitverschulden und nicht alleiniges Verschulden zu reden haben. Kommt man aber zu Mitverschulden, dann ist aus Sicht des Versicherungsnehmers der Sack zu. Für die Rückstufung im Schadensfall ist nämlich unerheblich, ob die Mitverschuldensquote bei 1% oder bei 99% lag.

Ich habe etwas recherchiert und etwas zu dem Thema gefunden, vielleicht hilft es ja noch jemandem:

"War der Vorfahrtberechtigte zum Zeitpunkt des Unfalls zu schnell unterwegs, muss dieser mit einer anteiligen Haftung rechnen. Der Haftungsanteil ist abhängig von dem Grad der jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitung und vergrößert sich bei steigender Geschwindigkeit. Wird beispielsweise während der Nacht mit über 100 km/h durch die Innenstadt gerauscht und kommt es zu einem Zusammenstoß, muss der Temposünder auch bei eigener Vorfahrt voll für den Schaden haften." (http://www.bussgeldkatalog.org/vorfahrt/])

Wer innerhalb eines Ortes die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer um mehr als 30 Prozent überschreitet, ist in der Regel selbst dann weit überwiegend für die Folgen eines Unfalls verantwortlich, wenn ihm der Unfallgegner die Vorfahrt genommen hat. Das hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 26. April 2013 entschieden (Az.: 10 U 4938/12).

Vorübergehend verfügbare Quelle: http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/schlechte-karten-fuer-raser-116337.php

ja sicher-du hättest bei angemessenem Tempo vielleicht Unfall verhindern können -eigentlich doch logisch