Hallo, wenn mein Verdienst unterhalb des Rahmens des Selbstbehaltes ist, dann bin ich automatisch von den Unterhaltskosten befreit und der Staat springt ein per Unterhaltsvorschuss (UV).

Ich habe gelesen das dieser UV nicht zurückgefordert wird weil Verdienst zu niedrig ist oder war.

Wie ist es wenn ich jetzt 100.000€ erben würde, was ja kein Verdienst darstellt?!

Müsste ich a.) Ab dem Zeitpunkt des Besitzes nun Unterhalt zahlen?

Und b.) Müsste ich den vorigen UV aus den alten Jahren zurück zahlen?