Beeinflußt eine Erbschaft die Höhe der Zahlung für Kindesunterhalt?

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Eine Erbschaft ist kein Einkommen im unterhaltsrechtlichen Sinn. Daher ändert sich der Kindesunterhalt auf dieser Basis nicht.

Wenn allerdings mit der "größeren" Erbschaft deutliche Einkünfte z.B. aus Kapitalvermögen oder vermieteten Immobilien einhergehen, dann sind diese Einkünfte durchaus in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen, d.h. können eine höhere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle bewirken.