Erbschaft an Kinder weitergeben?
Hallo,
vor kurzem ist meine Großtante verstorben und hat, da sie kinderlos war, Ihren beiden Nichten per Testament jeweils 20.000 Euro vererbt. Meine Mutter (eine der Nichten) hat jedoch höhere Schulden und wir stellen uns daher die Frage ob die Möglichkeit besteht dass das Erbe an mich (den Sohn der Nichte) weitergegeben werden kann ohne dass die Gläubiger zum Zuge kommen können.
Gibt es spezielle Fristen die in einem solchen Fall, falls möglich, eingehalten werden müssen?
4 Antworten
Wenn die Nichte das Erbe ausschlägt, dann müsste doch eigentlich für diese 20.000 Euro wieder die gesetzliche Erbfolge gelten, oder? Da kann es doch eher so sein, dass andere davon profitieren, die höher im Rang stehen als die Kinder der Nichte.
Wenn man Schulden hat. Dann fehlt ja irgendjemand das Geld.
Deine Mutter hatte nun Glück und hat 20.000 Euro geerbt. Dann gehört es sich, dass Deine Mutter Ihre Schulden bezahlt und nicht mit Tricks das umgeht. Sorry - aber ich finde das unmöglich !
Sicherlich gibt es schlaue Tricks das irgendwie zu umgehen und das Erbe "weiterzuleiten" und die Schulden nicht zu bezahlen. Steuerberater fragen. Aber wie gesagt, ich rate Deiner Mutter, dass sie Ihre Schulden bezahlt und reinen Tisch macht !
Soweit sie sich nicht in einer Insolvenz befindet, oder aber Leistungen nach SGB II bezieht kann sie den Erbverzicht erklären.
Ausschlagung eines Erbes gilt als mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit:
Meine Mutter bezieht nur noch bis Ende August 2020 Arbeitslosengeld und danach nicht mehr. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre die Folge der ,,Herbeiführung der Bedürftigkeit" dass der Beitrag für August oder auch Juli, je nachdem wann die Erbschaft vollzogen wird, zurück zu zahlen ist, richtig? Es kann ja unmöglich die gesamte Zeit seit Antragsstellung gemeint sein?