Gemeinsam geerbtes Haus, darf ein Erbe ohne des Wissen des anderen einziehen?
Zwei Brüder Erben zu gleichen Teilen das Elternhaus. Darf der eine Bruder einfach ohne das Wissen des anderen in das Haus einziehen?Das Haus sollte eigentlich verkauft werden. Der der eingezogen ist war mit den Verkauf einverstanden hat es aber immer wieder hinausgezögert. Jetzt lebt er Scheidung und ist in das Elternhaus eingezogen Ist das rechtens?
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1 Antwort
Da ihr beide eine Erbengemeinschaft bildet können alle Entscheidungen nur mit der Zustimmung beider Erben erfolgen. Sollte Dein Bruder wirklich ohne Dein Wissen eingezogen sein, dann hat er nur die Wahl, entweder bei Verkauf auszuziehen oder Du strengst eine Zwangsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft an. Da Ihr ja bereits über den Verkauf Euch geeinigt habt, helfen ihm dann seine Verzögerungstaktiken nichts mehr.