Hallo zusammen!
Meine Tochter studiert und bezieht BAFöG. Ich erwarte eine Erbschaft (Bargeld, Sparguthaben), deren Höhe ich noch nicht kenne. --> Insofern habe ich auch noch keine Form der Geldanlage ins Auge gefasst bzw. fließt kein Kapitalertrag.
Im Testament des Erblassers ist meine Tochter nicht als Erbin erwähnt.
Neben der erwähnten Barschaft soll noch eine Immobilie veräußert werden, wovon ich aber nur anteilig profitiere. Außerdem kann dieser Prozess sich längere Zeit hinziehen.
Meine Fragen:
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Muss ich gegenüber dem BAFöG -Amt diese Erbschaft offenlegen? (Immerhin handelt es sich ja um mein Vermögen, nicht das meiner Tochter. Und da ich dieses Geld bis auf weiteres auch nicht anlegen werde, erziele ich damit ja auch keine Einkünfte.)
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Wie kann ich meiner Tochter einen Anteil des Geldes zukommen lassen und bis zu welcher Höhe, ohne dass dies auf ihr BAFöG angerechnet wird?
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Was muss ich beachten, wenn o.g.Immobilie verkauft ist und ich ausbezahlt werde?
Lieben Dank schon mal und beste Grüße!