Erbschaft Immobilie m. Schwarzbau?
Eine Erbengemeinschaft erbt eine Doppelhaushälfte zu gleichen Teilen.
Im Nachhinein stellt sich heraus, dass einer der Erben, der schon länger in der Immobilie lebt, dort einen Anbau ohne notwendige Baugenehmigung errichtete.
Das Haus sollte verkauft werden.
Welche Pflichten ergeben sich daraus für die Erbengemeinschaft, die zuvor nichts von dem Schwarzbau wusste? Schließlich muss dem Käufer das offenbart werden, da sonst der Tatbestand der arglistigen Täuschung und sich somit ggf. Kosten des Rückbaus oder schlimmstenfalls die komplette Rückabwicklung ergeben könnte.
Sind mit Antritt des Erbes ALLE Erben dafür mitverantwortlich?
2 Antworten
Bei einem Verkauf sind alle Verkäufer verantwortlich für den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung. Insofern also ja.
Es wäre vielleicht sinnvoller etwas Geld in die Hand zu nehmen und durch einen Architekten abschätzen zu lassen ob der Anbau genehmigungsfähig wäre und ggf dann Baugenehmigung einzuholen. Den Wert des Objekts würde das erheblich steigern.
Derjenige der das gebaut hat muss aufgefordert werden, den Teil abzureissen.