Bankvollmacht für einen Neffen?
Meine Tante hat meinem Bruder eine Bankvollmacht erteilt. Sie ist im Altersheim, aber geistig noch fit. Darf mein Bruder Geld abheben, ohne daß es einen Grund gibt. Muss mein Bruder dann dafür Erbschaftsteuer bezahlen? Mein Bruder kann nicht mit Geld umgehen. Er ist ständig klamm. Danke für eure Antworten
2 Antworten
Die Vollmacht bezieht sich nur darauf, dass Eure Tante nicht selbst zur Bank kann. Sie ist dazu da Gel abzuheben, wenn sie etwas haben möchte, oder Gel abzuheben, wenn für sie eine Besorgung zu machen ist.
Ggf. natürlich auch, wenn eine Rechnung ins Haus flattert, die gezahlt werden muss.
Die Vollmacht ist nicht dazu da, "sich mal Geld zu leihen."
in der Regel nicht. In Vollmachten steht ja immer drin, der Bevollmächtigte darf auch zu eigenen Gunsten verfügen, über Guthaben sowie eingeräumte Überziehungen.
Also die Summe müsste schon sehr groß sein, um eine Anzeige zu erhalten. Ansonsten bleibt nur der Zivilweg! Aber das sieht oft schlecht aus, da die Vollmacht Ihn ja zum abheben berechtigt hat.
Wenn er die Pin hat , kann er sich immer was vom Konto abzwacken .
Kann er dafür angezeigt?