Erbschaft – die meistgelesenen Beiträge

Auskunft gegenüber Erben

Eine Tante meiner Frau hat sich in den letzten zwei Jahren vor dem Ableben ihres Bruders um ihn bekümmert. Seine Kinder, insbesondere eine Tochter, mit der er zeitlebends in einem Haushalt wohnte, haben ihn verwahrlosen lassen. Auf Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle verzichten. Die Tante konnte es nicht weiter mit ansehen und hat zuerst seine Wohnsituation verbessert (Zimmer und Wäsche gereinigt) und ihm eine tägliche Mahlzeit gebracht. Um die Kosten zu regeln erhielt die Tante eine Vollmacht u. a. auch über seine Konten. Dabei stellte sie heilloses Durcheinander fest (die Tochter hatte Vollmacht bis dahin) und die Konten wurden von der Tante geordnet. Etwas später wurde der Bruder mehrfach so krank, dass er jeweils ins Krankenhaus musste. Die Tante regelte alles, vom neuen Schlafanzug bis zur Schmutzwäsche. Die Tochter besuchte ihren Vater nicht einmal, auch später nicht. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt musste der Bruder in ein Pflegeheim. Die Schwester regelte alles. Nachdem der Bruder gestorben war und die Kinder keine Anzeichen machten sich um die Beerdigung zu kümmern, regelte das die Tante. Jetzt nachdem etwa ein Jahr vergangen ist, fordert die Tocher Auskünfte und Darlegung der Finanzen bzw. stellt Forderungen bzw. unterstellt, dass noch Vermögen vom Vater da wäre. Bei der Tante handelt es sich um eine einfache Frau, von Buchführung hat sie keine Ahnung. Belege für die großen Posten sind vorhanden aber nicht für Leibwäsche, Lebensmittel, usw. Meine Frage lautet nun: Muss die Tante sich überhaupt gegenüber der Tochter ihres Bruders rechtfertigen und wenn "Ja", für welchen Zeitraum. Muss die Tante am Ende für Kosten die sie nicht belegen kann, selbst aufkommen? Danke, neffe

erbrecht, Erbschaft, Vollmacht

Wer ist rechtmäßiger Erbe?

Februar 2016 ist mein Dad an Krebs gestorben. Er hatte ein Jahr lang eine schwere medikamentöse Behandlung, bekam sogar Morphium.

Er hatte ca. 5 oder 6 Jahre vor seinem Tod eine Lebensgefährtin, die etwa 3 Jahre vor seinem Tod in das Haus meines Dads einzog (Anmerkung: meine Eltern sind seit ca 20 Jahren geschieden, meine Mutter und mein Vater standen zusammen im Grundbuch). Sie kümmerte sich hauptsächlich um ihn während der schweren Phase der Krankheit, hatte teilweise Bevollmächtigungen.

Ich hab mich in Absprache mit ihr ins Grundbuch eintragen lassen und habe einen Erbschein (nach offiziellem Stand würde das Haus demnach zu 50% mir und zu 50% meiner Mutter gehören). Ein paar Tage nach diesem Vorgang erzählte mir die Freundin von einem Testament, welches mein Vater angefertigt hätte. Ich habe es gesehen, es besagt wortwörtlich und handschriftlich, dass er sie zur Erbin erklärt. Das Testament zeigt aber, wie schlecht es meinem Vater gegangen sein muss. Es wurde 3 Wochen vor seinem Ableben verfasst und auf ihren Wunsch hin (hat sie mir eiskalt so gesagt). Es hat diverse Rechtschreibfehler und ist krumm und schief, sollte formell aber alle Elemente haben. Es wurde noch nirgendwo öffentlich amtlich gemacht, sonst hätte ich ja sicher schon eine Information darüber erhalten.

Sie erpresst mich mit diesem Testament. Sie will bis zu ihrem Lebensende in dem Haus wohnen bleiben (zahlt aber keine Miete oder Grundsteuern) und ich habe das ein Jahr und 8 Monate geduldet und seit der Erkenntnis über das Testament kein Wort mehr mit ihr gewechselt.

Jetzt soll ich aber auch für die Schulden meines Vaters (vom Jobcenter ca. 4000 Euro) aufkommen, die sie von sich gewiesen hat. Demzufolge müsste nun endlich geklärt werden, wer rechtmäßig Anspruch auf das Haus hat.

Wer hat Anrecht auf das Haus?

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Testament

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

Erbschaft, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Rentner, Sozialversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Mieteinnahmen

Erbschaftunterschlagung?

Hallo,

mein Vater war mit seinen beiden Schwestern in einer Erbengemeinschaft in der sich deren Elternhaus befand. Mein Vater ist allerdings vor zwei Jahren verstorben und bei seinen Eltern im Grab beigesetzt. Nun kam es ende letzten Jahres zum Verkauf dieses Hauses nach dem meine beiden Tanten sich nach Möglichkeiten erkundigt hatten wie sie uns umgehen könnten, und wohl scheiterten, hatten sie uns (meinem Bruder und mir) eine Auflistung von unserem Erbe gegeben. Aus dieser Auflistung ging hervor das die beiden Schwestern angeblich reichlich Bar Geschenke und Benzin Geld ... naja sie ließen sich jeden Anruf und jede fahrt zu meinem Vater bezahlen in dem sie sich das Geld von seinem Anteil vom Konto nahmen. und das obwohl mein Bruder und ich ihnen genau für diese Dinge je 1000€ überwiesen hatten.

Nun wurde uns offenbart das wir noch einen Betrag X geerbt hätten, also Verkauften wir das Haus und das Geld ging auf das Erbengemeinschafts Konto dessen Verwaltung unsere Tante hatte. Nach dem Verkauf hat sich Tante aber Tod gestellt und nichts mehr von sich hören lassen. nach einer ganzen weile dann haben mein Bruder und ich das Konto von dem sie bis dato auch verfügt hat sperren lassen. Es hat gewirkt und Tante reagierte und präsentierte uns in einer Unverschämt Arroganten weise das sie sich von unserem Erbe 2500€ für Grabpflege einbehält obwohl wir ebenso das Grab Pflegen und weitere 500€ Verwaltungskosten sowie 50€ für Telefonate mit einem Vertragspartner meines Vaters, die allerdings nie stattgefunden hatten. und weitere 50€ im voraus für evt. anfallende Sanierungen am Grab. Nachdem wir gegen diese Abrechnung Widersprochen hatten forderte sie die Unverzügliche Umbettung unseres Vaters vom Grab seiner Eltern auf unsere Kosten und Rückwirkende Grabpflege kosten von der Beisetzung bis zur Umbettung.

Frage: Ist das eine Erbschaftsunterschlagung? Frage: Darf sie Grabpflege kosten geltend machen obwohl wir sie nicht Beauftragt hatten und selbst ebenso gepflegt haben? Frage: kann sie als Grabnutzungs berechtigte die Umbettung und Störung der Toten ruhe verlangen obwohl es der Wille meiner Tanten und angeblich auch meines Vaters war das er dort beigesetzt wurde?

Erbschaft