Meine Schwester betrügt mich und unsere Mutter um das Erbe

Meine Schwester und ich haben beide eine Vorsorgevollmacht für unsere Eltern (Vater 89, Mutter 85). Meine Schwester hat die Bankvollmacht, weil ich beruflich viel unterwegs bin. Nun erfuhr ich, dass sie 2010 die Sparbücher unserer Eltern ohne mein Wissen und das unserer Eltern aufgelöst hat und das Geld ins Ausland transferiert hat, angeblich um es im Falle von Heimaufenthalten dafür nicht aufwenden zu müssen (also am Staat vorbei). Da unser Vater jetzt nach dem 3. Schlaganfall ins Heim musste und auch schon vorher nicht mehr ansprechbar war, die Mutter aus Angst vor Repressalien meiner Schwester zu allem schweigt, habe ich keinerlei Kenntnis mehr über die finanzielle Situation. Desweiteren existieren 2 Sterbepolicen, die sich ebenfalls in der Hand meiner Schwester befinden. Die höchstwahrscheinlich bald ausstehende Beerdigung unseres Vater macht den Gang zu einem Bestattungsinstitut notwendig, meine Schwester besteht auf ein "Armenbegräbnis", obwohl die Policen sich auf insgesamt 10.000,00 für beide Eltern belaufen. Begründen tut sie dieses damit, dass sie mit dem Rest die Kosten unserer Mutter (Miete, Verpflegung etc.) bestreiten will. Eine würdevolle Beerdigung lehnt sie ab.

Hat meine Schwester das Recht, mich in Unkenntnis der finanziellen Situation zu lassen? Unsere Mutter hat sie ja leider bereits derart eingeschüchtert, dass diese sich nicht mehr traut, nachzufragen oder aber Einwände zu erheben.

Die aufgelösten Sparbücher, deren Erlös sich auf einer Bank in Holland befinden soll, stellen auch eine nicht unbeträchtliche Höhe dar, soweit ich es damals noch von unserem Vater wusste. Ein Testament hatte er nach seinen Aussagen gemacht, es aber leider bei keinem Notar hinterlegt. Es ist lt. meiner Schwester "KEINS" vorhanden.

Was kann ich tun?

betrug, Erbe, erbrecht, Erbschaft
Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht
Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

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