Überschreibung, gehe ich leer aus?

3 Antworten

Nein, zu Lebzeiten der Eltern hast Du keinerlei Ansprüche gegen die Schwester.

Nach dem Tod der Eltern besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Schwester dann, wenn Dein Erbe weniger als der Pflichtteil wert ist, also weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wenn die Eltern allerdings später als 10 Jahre nach der Schenkung versterben entfällt dieser Anspruch.

Habe ich die Möglichkeit oder den Anspruch auf eine Auszahlung gegeüber meiner Schwester?

Nein .... alleine Deine Eltern verfügen über ihr Vermögen und spätestens 10 Jahre nach erfolgter Schenkung / Übertragung besteht auch kein ( anteiliger ) Pflichtteilergänzungsanspruch mehr.

Habe ich die Möglichkeit oder den Anspruch auf eine Auszahlung gegeüber meiner Schwester?

Nein: Man darf dich erbrechtlich hintergehen. Meint, deiner Schwester zur Hochzeit lebzeitg ein Grundstück schenken. Dich sogar testmentarisch vollständig enterben.

Das einzige, was dir zusteht ist dein Pflichtteil beim Tod eines Elternteils von dem, was Ihm dann noch gehört.