Unterhaltsvorschuss Rückzahlung, geht es nur um den Verdienst oder spielt Erbschaft oder Lottogewinn auch eine Rolle?


18.09.2020, 01:04

Und c.) Muss man sein Besitz überhaupt offen legen, wenn ja warum?

Also ich habe es bisher so verstanden das es nur um den monatlichen Verdienst geht wo der Staat sich einen Differenzbetrag zum UV wiederholen darf, ist das richtig...?

3 Antworten

100.000 euro sind zwar kein einkommen, aber vermögen. nicht angeben würde noch spannend für dich werden, das wäre dann betrug und eine straftat. ausserdem sind bankinstitute/ zahlungsdienstleister aus dem geldwäschegesetz verpflichtet, plötzlich ein- oder mehrfach hohe zahlungseingänge zu melden. es kommt auf jeden fall raus. kannst du dir ja aussuchen, ob mit oder ohne zusätzlichen stress ;)

wie wär's mal damit, verantwortung zu übernehmen...? sei doch mal ein gutes vorbild für deinen nachkommen, so elend wie du die mutter vielleicht findest. da kann das kind ja nichts für und hat es sich auch nicht ausgesucht, wer vater und mutter von ihm ist.


Papap 
Beitragsersteller
 20.09.2020, 13:21

Was soll da Betrug oder Straftat sein?

Das Geld wird abgehoben in Bar und verschwindet dann natürlich und schon hat man keinen Besitz mehr.

Zurückfordern kann er nicht, man hat quasi keine Schulden.

Der Staat kann fordern das ich in Zukunft dafür bezahlen soll, geht aber nicht weil Vermögen alle ist.

Was will der Staat machen, einen verhaften und einsperren?...niemals...!

Papap 
Beitragsersteller
 20.09.2020, 12:57

Bitte keine Urteile oder Äusserungen fällen, darum geht es mir garnicht und steht Ihnen auch nicht zu!

Ich wollte nur wissen welche Rolle ein plötzliches Erbe beim Unterhaltsvorschuss spielt.

Wenn du zahlungsfähig bist und keinen Unterhalt zahlst, kann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss von dir zurück verlangen. Für die Zahlungsfähigkeit ist nicht nur dein Verdienst maßgebend sondern dein ganzes Vermögen.


Papap 
Beitragsersteller
 20.09.2020, 13:14

Ich bin aber nicht Zahlungsfähig...also kann dieser Vorschuss nicht zurück gefordert werden, lediglich die Differenz falls man über den Freibetrag hinaus verdient hat.

Und Vermögen kann man doch verschwinden lassen in dem man es abhebt falls es in Geldform auf der Bank vorhanden ist.Wenn man es abhebt weiss doch keiner was mit dem Geld passiert ist.Man hat quasi keinen Nachweisbaren Besitz mehr.

Vielleicht hat man es ausgegeben oder verloren für Frauen und Alkohol oder man hat es doch irgendwo versteckt...wer soll das beweisen?Von einer Hure bekommt man keinen Kassenbon oder Quittung.

Weg ist weg

Selbstverständlich müsstest Du wenn Du erbst dann auch Unterhalt leisten. Und ja auch den seitens des Steuerzahlers erbrachten UnterhaltsVORSCHUSS müsstest Du dann zurückführen.


Papap 
Beitragsersteller
 20.09.2020, 13:31

UV wird niemals zurückgefordert und der UV baut sich auch nicht auf in Form als Schuldgeld.

Papap 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 01:26

Ich glaube du verwechselst da was "Wilees".

UV wird nie vom Staat zurückverlangt soweit ich weiss lediglich die Differenz im Falle man hat mehr Verdient als den Freibetrag.

Mir geht es um den geerbten Besitz, denn das ist ja ein Besitz und kein Einkommen.

Wenn ich ein Auto besitze muss ich es doch auch nicht verkaufen.

Papap 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 01:10

Okay weisst du das genau?

Aus welcher Quelle hast du diese Antwort?

Also geht es nicht nur um den Verdienst?

Papap 
Beitragsersteller
 20.09.2020, 12:51
@wilees

Widerspricht sich alles irgendwie, aber trotzdem danke...diese Seite hatte ich auch schon gelesen.

Somit ist alles klar UV kann nicht zurückgefordert werden wenn man nicht über den Freibetrag kommt und Besitz oder Erbvermögen muss man dann clever anlegen bzw. investieren damit es nicht aufgebraucht wird und nach 15 Jahren alle wäre.