Erbschein, wann erben Geschwister, des Verstorbenen?

2 Antworten

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Hallo,

Ja so ist es, ein Testament hätte vor dieser Überraschung bewahrt.

Denn, fehlt wie hier ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Somit erben auch die Verwandten deines Ehemannes in einer bestimmten Reihenfolge. (Bürgerliches Gesetzbuch §§ 1924 )

" Verwandte erben dann, wenn sie der dem Verstorbenen am nächsten stehenden Ordnung angehören. Verwandte erster Ordnung sind die Kinder; an die Stelle verstorbener Kinder treten deren Kinder etc. Verwandte zweiter Ordnung sind die Eltern; an die Stelle verstorbener Eltern treten deren Kinder, d.h. die *Geschwister* des Verstorbenen. " 


wfwbinder  03.03.2017, 16:25

Sehr gut Gänseliesel. Allerdings ist die §§-Kette nicht ganz exakt. §§ 1371 + 1931 BGB regelt das Erbrecht des Ehegatten.

Aber Ergebnis ist top.

Gaenseliesel  03.03.2017, 19:11
@wfwbinder

Danke...... das Erbrecht als Ganzes ist schon recht umfangreich aber interessant. Ich hatte deshalb auf eine Ergänzung, falls notwendig, gehofft !   ;-) 

Eigentlich ist meine Antwort unnötig, denn Gänseliesel hat es schon richtig gelöst. 

Nur für die ganz exakte §§-Kette:

Gem. § 1931 BGB erbt der Ehegatte neben gesetzlichen Erben der zweiten Ordnung (hier die Geschwister) 1/2. Dazu kommt gem. § 1371 BGB das Vorab für den Zugewinnausgleich mit 1/4.

Somit klar, Du 3/4 und 1/4 teilen sich seine Geschwister.


batshalom 
Beitragsersteller
 03.03.2017, 19:26

ah, ok, danke! Ich bin davon ausgegangen, dass, wenn seine Eltern nicht mehr leben, ich alles kriege. Ist ja wunderbar, dann können sich wieder mal Leute freuen für etwas, wozu sie ihr Leben lang nichts getan haben und nie Kontakt mit uns hatten... wer hat gewusst, dass mein Mann so jung und unerwartet stirbt... 

Snooopy155  03.03.2017, 21:19
@batshalom

Nachdem die Schwester 25 Jahre keinen Kontakt zum Bruder hatte, kannst Du ja hoffen, dass sie das Rückgrad hat, die Erbschaft auszuschlagen. Das funktioniert jedoch nur, wenn alle weiteren Erben in dieser Linie ausschlagen oder bereits verstorben sind.

Gaenseliesel  03.03.2017, 21:59
@batshalom

:-((  ...... und die wenigsten Menschen denken schon in jungen Jahren daran, ein Testament zu hinterlegen, oftmals ein fataler Fehler, wie du jetzt leider erfahren musstest. 

Es fehlt ganz einfach noch an der Einsicht zur Notwendigkeit. Wer denkt schon (so früh) an den Tod und schon gar nicht an die damit verbundenen (un)möglichen Folgen ? 

Letztendlich erweist sich das Leben (nicht immer im Sinne des Erblassers) somit unbeabsichtigt zum Lehrmeister der Hinterbliebenen. 

batshalom 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 13:23
@Gaenseliesel

Ja, das ist leider so. Ändern kann man es nicht mehr. Niemand denkt, kaum, dass man heiratet, oder ggf wenn man 16 ist und weiss was auf einen zukommt, ein Testament zu machen. 

Wie auch immer, vielen Dank für die lieben Worte :-) 

batshalom 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 13:25
@Snooopy155

Schön wäre es! Ich habe Brief vom Notaren erhalten, dass sie dieses nicht ausgeschlagen hat. Die Schwester ist sowieso eine Erbschleicherin, ohne Ende, was ich unlängst von der Cousine meines Mannes erfahren durfte, mit der ich in sehr guten Beziehungen bin. Jetzt, erst recht, nachdem mein Mann gestorben ist. Wir haben uns sehr gut angefreuntet... 

Gaenseliesel  05.03.2017, 14:01
@batshalom

Vielen Dank für die Bewertung, batshalom,

Leider gibt es immer wieder Menschen wie deine Schwägerin, die moralisch völlig " unterbelichtet " sind ! 

Du hast aber in dieser schweren Zeit, in der Cousine deines Mannes auch Gegenteiliges erfahren dürfen und eine Freundin gefunden....Fazit, so schlecht ist diese Welt also gar nicht !!!

Alles Gute für dich, nach Regen folgt auch Sonnenschein !