Welchen Anspruch auf Rückforderung hat das Sozialamt nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person, die unterstützt (Hilfe zur Pflege) wurde?

2 Antworten

Das Vermögen von Kindern interessiert das Gesetz nicht, hierauf hat das Sozialamt keinen Anspruch.

Der Gesetzgeber zielt ausschließlich auf das Einkommen der Kinder ab. Nur wenn dieses 100.000 Euro im Jahr übersteigt, muss sich das Kind (nicht der Ehegatte mit seinem Einkommen!!!) an den Pflegekosten beteiligen.

Ich gehe insgesamt davon aus, dass das Sozialamt einen Anforderungsanspruch von 0,00 Euro hat.

OK, das ihr (die Kinder) die Beerdigungskosten zu tragen habt, versteht sich von selbst!

Das Erbe ist weg, aber die Kinder können natürlich nicht in Anspruch genommen werden, denn deren Einkommen dürfte schon viel früher geprüft worden sein, als der Antrag beim Sozialamt gestellt wurde.

Der Hausanteil von A ist natürlich dessen Vermögen gewesen udn kann eingefordert werden und der von B, weil B als Ehegatte unterhaltsverpflichtet war.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung