Kann eine Schenkung/Erbvorbezug der Eltern zurückbezahlt werden?
Ich habe vor einiger Zeit (weniger als 10 Jahre) von meinen Eltern eine Schenkung erhalten. Zwischenzeitlich stehe ich finanziell gut da. Nun möchte ich meinen Eltern den Betrag, den Sie mir damals geschenkt haben, zurückzahlen. Ich würde gerne wissen, ob die Rückzahlung so vermerkt wird, dass ich für allfällige Heimkosten nicht mehr mit dem Vermögen der damaligen Schenkung belangt werden kann. Oder muss es dazu etwas schriftliches geben?
Vielen Dank!
2 Antworten
Ich würde mich als erstes Fragen, ob die damalige Zahlung als Schenkung dokumentiert ist (Überweisung mit Text "Schenkung", Abgabe einer Schenkungssteuererklärung usw.
Sonst nenne es doch Darlehensrückzahlung und fertig.
Eine rückschenkung kann ein Problem sein, weil die Freibeträge für Schenkungen an die Eltern geringer sind, als die von Eltern an die Kinder.
Von wo aus fragst Du denn? Das Wort "allfällige" wird im deutschen Sprachgebrauch eher selten verwendet, sondern ist eher in der Schweiz und in Österreich üblich. Das müßte man natürlich wissen im Hinblick auf das anwendbare Recht.
Schenkungen können nach deutschem Recht bei Verarmung des Schenkers innerhalb von 10 Jahren zurück gefordert werden. Dieser Anspruch besteht bei Rückgabe der Schenkung natürlich nicht mehr. Ein genereller Verzicht auf Unterhaltsleistungen ist damit aber nicht erreicht.
Im übrigen sind die Freibeträge in Deutschland bei einer Schenkung von Kinder an Eltern eher gering. Das könnte also steuerlich unangenehme Folgen nach sich ziehen.