Bruder bekommt Haus?
Mein Vater hat sein Haus meinen Bruder überschrieben, er bekommt von meinem Bruder 50.000 € um under den Freibetrag zu kommen und hat mießbrauchsrecht .Ich soll nach dessen Tod den Pflichtteil von 25% bekommen. Da mein Bruder ein Darlehen für eine Firmengründung braucht wird das Haus zu 2/3 verschuldet werden, so besteht die Gefahr das beim Verkauf des Hauses nichts mehr übrig bleiben wird was meinen Pflichtteil betrifft .
Mit freundlichen Grüßen
Pürkel Oliver
Das mit meinen Pflichtteil steht im Grundbuch, kann er das Haus trotzdem beleihen.
3 Antworten
Da kannst Du nicht viel dran ändern.
Dein Vater kann mit seinem Vermögen machen was er will. Er kann sich auch eine neue Freundin anschaffen und ihr alles schenken.
Das Erbrecht ändert daran nichts.
Wessen Recht steht / stünde denn im Grundbuch an 1. Stelle - Pflichtteil - oder Bank?
Weiter ..... keine Bank würde eine Immobilie mit Nießbrauchrecht und 25%igem Pflichtteil mitt 2/3 des Gesamtwertes beleihen?
Dabei würde der Nießbrauch "hochgerechnet" werden.
Wer hat denn diesen Plan ausgearbeitet?
Also der Bruder bekommt Grundstück mit Haus. Vater behält Nießbrauch (Warum nicht Wohnrecht? Was passiert, wenn der alte Herr, was wir nicht hoffen, ins Heim muss?).
Deinen Pflichtteil bekommst Du also nur beim Verkauf? Warum nicht erstmal die 50.000,- Euro, di Dein Vater bekommt?
Außerdem, Kredit gibt es nur, wenn für alle Eintragungen (Nießbrauch usw.) der Rangrücktritt erklärt wird.
Also bei der Vertragsgestaltung hat kein Steuerberater mitgewirkt.