Erfährt das JobCenter automatisch vom Erbe eines SGBII Beziehers?
Hallo,
besteht ein Datenaustausch zwischen Nachlassgericht und Sozielamt?
Oder wie erfährt das JobCenter von einem ausgeschlagenen Erbe,
Zb. bei Überschuldung?
Danke für Eure Antworten
6 Antworten
Warum wird hier ein Denunzieant so negativ dargestellt. Warum wird nicht jener der das soziale System betrügen will als Verbrecher dargestellt. Verkehrte Welt.
Hallo,
Wie ?...... indem du es dem JC vertragsgemäß mitteilst ! Du hast mit dem Alg2 Antrag u.a. auch diese Verpflichtung per Unterschrift inhaltlich angenommen.
Alg2 Empfänger die falsche Angaben machen oder es unterlassen dem Amt Änderungen unverzüglich mitzuteilen, müssen neben der Rückzahlung der Hartz4 Leistungen, außerdem mit einer Anzeige und einem Strafverfahrens wegen des Verdachts des Betrugs § 263 StGB rechnen.
Bei begründetem Verdacht (anonyme Anzeige) könnten die JC per automatisierten Datenabgleich einen Leistungsmißbrauch unkompliziert aufklären.
Außerdem.........
ein überschuldetes Erbe auszuschlagen, ist doch kein Indiz für einen Leistungsmissbrauch !
Moin, moin ! :-))
stimmt schon, am Vermögen ändert sich nichts, wenn es denn so ist !
Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass die Ämter gern selbst entscheiden, ob eine Erbschaft tatsächlich überschuldet ist oder nicht.......(bzgl.Entreicherung) !
Auf der sicheren Seite steht, wer dem Amt jegliche Veränderung (wenigstens) mitteilt, denke ich.
betr. Akteneinsicht, ja das war/ist mir bekannt - nicht in jedem Fall falsch, es gibt nun einmal auch *echte* Sozialschmarotzer !
Darin sind wir uns ja einig !
LG
Doch, ja - ich stimme Dir zu. Sicher ist sicher. Man weiß ja auch nicht, wie der jeweilige Fallmanager (welch pompöses Wort) so drauf ist. LG
Wenn Du das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen willst, dann kannst Du doch beruhigt das Jobcenter darüber informieren. Ich sehe den Sinn der Frage nicht. Wenn Du jedoch das erbe annehmen willst, weil es doch einen positiven Wert hat, ohne das Jobcenter zu informieren, dann nennt man das Sozialbetrug und dieser wird in jedem Fall gerichtlich geahndet.
Hallo !
Nein. Außerdem ist ein Überschuldetes Erbe kein Leistungsmißbrauch.
Liebe Grüße
Es gibt zwar in Nachlaßsachen eine ganze Menge automatischen Datenaustausch -z.B. informiert das für Todesfälle zuständige Standesamt automatisch das Nachlaßgericht- aber einen Datenaustausch zwischen Nachlaßgericht und Jobcenter gibt es nicht. Der Status des Erben wird insofern nicht einmal abgefragt.
Hallo Prvatier59,
welchen Datenabgleich gibt es denn sonst noch?
Danke für eine Antwort
Zum automatisierten Datenabgleich siehe § 52 SGB II:
Automatisierter Datenabgleich
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/52.html
und lies dies (lies hier auch die Kommentare)
Hartz IV - Kann eine Kontrolle erfolgen?
https://www.hartz4hilfthartz4.de/kontrolle/
GANZ WICHTIG AUCH IM FALLE EINER ERBSCHAFT - entdecke ich gerade:
Ein Erbfall bleibt dem Finanzamt nicht verborgen - Banken haben Anzeigepflicht
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/anzeigepflicht.html
Hi @Gaenseliesel, wusstest Du, dass Seiten in den Akten, die Denunzianten verraten könnten, vor Akteneinsicht aus den Akten entfernt werden? Im elo-Forum wurde darüber mal ausführlich berichtet. - Normal ist ja, dass z.B. Gerichtsakten vollständig an Anwälte weitergereicht werden ... Jobcenter und Sozialämter haben da mal wieder ihr eigenes "Recht".
Diese Pflicht per Vertrag mit dem Jobcenter bezieht sich doch auf Mitteilungen, wenn sich das Vermögen des "Kunden" ändert. Bei Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ändert sich diesbezüglich doch nix ...