Steuerpflicht geschlossener Immobilienfonds der vererbt wurde?
Hallo Experten,
folgende Frage, auf welche ich in den Gesetzestexten bislang keine Antwort fand:
bei geschlossenen Immobilienfonds gibt es eine Spekulationsfrist (=Haltedauer) von 10 Jahren. Wer früher als nach 10 Jahren verkauft muss also Steuern zahlen.
Die Frage ist nun, wann der Fonds als gekauft gilt wenn ich ihn geerbt habe??
Zählt das Kaufdatum des Erblassers oder das Überschreibungsdatum durch das Erbe?
Grund meiner Frage: z.B. bei Aktien oder offenen Fonds werden die steuerlichen Einstandsdaten (= Kaufdatum) vom Erblasser übernommen...
Wäre super, wenn mir das jemand (gerne auch mit §) beantworten kann)
Vielen Dank
Thomas
2 Antworten
Es zählt immer das Kaufdarum des Erblassers.
Der Erbe kauft ja nicht.
Interessant wäre, ob die abgelaufene Frist irgendeine Relevanz hat. Für Unternehmensbeteiligungen sind üblicherweise andere §§ relevant. Schau mal in §16 EStG. Der sollte besser passen.
Ja.
So einfach ist es nicht. Wenn die KG vermögensverwaltend ist, dann ja (siehe oben).
Damit eine KG vermögensverwaltend ist, muss sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wenn beispielsweise eine GmbH als Komplementärin alleine Geschäftsführerin ist, ist die KG nicht vermögensverwaltend, sondern gewerblich. Dann gibt es auch keine 10-Jahresfrist.
Schau mal in §16 EStG. Der sollte besser passen.
Wenn § 16 einschlägig sein sollte, dann kann keine 10-Jahresfrist gelten. Dann wäre es nämlich gewerblich und das Grundstück wäre im Betriebsvermögen.
Genau das habe ich damit gemeint. Laien sind da manchmal etwas einfach gestrickt und sehen das naheliegende nicht.
Wenn ich "geschlossener Immobilienfonds" eine vermögensverwaltende Personengesellschaft gemeint ist, stimmt es.
ja, das ist eine Personengesellschaft mit Komplementären und Kommanidisten! ;)
Man lese auch die Antwort hier:
https://www.wer-weiss-was.de/t/steuerpflicht-geschlossener-immobilienfonds-der-vererbt-wurde/9445848
Hab ich schon gelesen.
So sehr ich Aprilfisch auch schätzee - hier hat er übersehen, dass seine Antwort nur gilt, wenn die KG vermögensverwaltend ist.
Das steht hier aber keineswegs fest.
Tja, leider hat der Fragesteller SirBlack79 noch immer nicht die Information eingestellt, um welchen Immobilienfondstyp es sich handelt.
für mich zum Verständnis:
Hat der Erblasser z.B. 2000 gekauft und ich erbe 2015... dann ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren bereits im Jahr 2010 ausgelaufen?!? ;)
Vielen Dank
Thomas