Muss man Halbgeschwister beim Erbscheinantrag erwähnen?
Hallo Zusammen,
mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat kein Testament oder sonst irgendwas hinterlassen. Damit ich mich um die Kontoschließung kümmern und beim Sozialamt noch Informationen weitergeben kann bzgl. Übernahme der Bestattungskosten, müssen wir einen Erbschein beantragen. Ich habe zwei Halbgeschwister. Kontakt war so gut wie nie da. Muss ich in dem Erbscheinantrag deren Namen auch erwähnen? Ich weiß auch nicht wo die wohnen. Hatten bis kurz vor Papas Tod kein Kontakt.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. :)
3 Antworten
Haben sie nicht verzichten bekommen sie (seine Kinder) ihren Anteil in voller Höhe. Was Dir bekannt ist gibts Du an. In Deutschland spielt es keine Rolle ob es Kontakt gab.
Wenn die Halbgeschwister Kinder Deines Vaters sind - logisch!
Für das, was Du aufzählst, wird doch kein Erbschein benötigt!
Oder gibt es doch noch was zu erben, was Du nicht erwähnt hast?
Also wenn es tatsächlich nichts zu erben gibt, sorry, warum tut man sich dann diesen Stress an?
Erbe ausschlagen, gut ist.
Dann müssen sich andere um alles kümmern.
Es geht darum, dass das Sozialamt die Bestattungskosten übernimmt. Die wollen Nachweise. Kontoauszüge von Mama und Papa (bis zum Todestag). Wir brauchen leider die Auskunft von der Bank
Wenn du zur Bestattung von deinem Vater möchtest ist das Ok , falls`s nicht , würde ich mich um gar nicht`s kümmern . Erbe ausschlagen .
Natürlich. Die Bank lässt dich gar nichts machen ohne eine Vollmacht bei der Bank oder einem Erbschein. Ich hatte eine schriftliche Vollmacht, die jedoch nicht gereicht hat. Allein um das Konto zu schließen braucht man den Erbschein.
Meine Eltern waren vom Sozialamt abhängig, da wird sicher kein Vermögen sein xd