Wer trägt die Maklergebühren bei der Erbauseinandersetzung?

3 Antworten

Jeder die Hälfte.

Für mich sind das typische Erbauseinandersetzungskosten, die von der Erbmasse abgezogen werden, erst dann wird aufgeteilt!

Möglicherweise ist der Ausgangsfall nur etwas ungeschickt vorgetragen worden. Ohne weitere Maßnahmen, insbesondere die Aufteilung eines Hauses in Wohneigentum, kann man keine Teile eines Hauses verkaufen. Beim Grundstück geht das selbst nach Aufteilung nicht. Jede Eigentumswohnung hat nämlich einen Anteil am Grundstück in Form von Bruchteilseigentum inklusive. Man kann deshalb nicht einzelne Flächen eines Grundstücks separat verkaufen.

Von daher hätte sich die Sache ohnehin erledigt. Auch ein Makler könnte da nicht helfen.

Wenn da nur irgendwas am Sachverhalt fehlt und eine Veräußerung doch möglich wäre, wären Maklerkosten Veräußerungskosten die zunächst vom zu verteilenden Kaufpreis abgezogen werden.


Arcademania 
Beitragsersteller
 17.05.2024, 09:27

Ja, das Haus soll in Eigentumswohnungen und das Grundstück in aufgezeichnete Anteile geteilt werden.

Die Maklerkosten werden dann zuerst vom Erlös für die Wohnung die verkauft wird abgezogen und dann werde ich anteilig ausbezahlt?

Meinen Anteil am Grundstück kann ich gar nicht verkaufen selbst nach einer Teilung nicht? Ich bleibe also darauf sitzen?

Privatier59  17.05.2024, 09:41
@Arcademania

Jede Eigentumswohnung hat einen Anteil am Grundstück und zwar als Bruchteilseigentum. Man verkauft diesen Anteil automatisch mit.

Was ich nicht verstehe ist, wieso Du den Verkauf der ETW nicht selber übernimmst. Wäre doch billiger.

betroffen  17.05.2024, 10:07
@Arcademania

Das kommt auf die Teilung an - und die ist ja noch nicht vollzogen. Ihr habt es in der Hand.

Arcademania 
Beitragsersteller
 17.05.2024, 12:42
@Privatier59

Ich wohne woanders und bin gesundheitlich nicht in der Lage dazu.

Aber die Maklerkosten werden i.d.R. hälftig aufgeteilt?

wfwbinder  17.05.2024, 13:35
@Arcademania

Die Erbengemeinschaft, DU und Dein Bruder, verkauft 1 Wohnung. Nach Abzug der Verkaufskosten, ist noch 1 Wohjnung vorhanden und Geld auf dem Konto und dann löst Ihr die Erbengemeinschaft auf dadurch, dass Dein Bruder die Wohnung allein bekommt udn Du das Geld.

Aber Achtung, in dem Fall ist eine Steeurfalle.

Lasst Euch auf jeden Fall von einem Berufskollegen von mir beraten.