Erbschaftsteuer, ja, nein, vielleicht, wenn ja, aber wie?

5 Antworten

Ja, ich bin für eine Vereinfachung mit geringeren Steuersätzen!

Gott sei Dank hatten wir einen Testamentsvollstrecker, der gleichzeitig Steuerberater war.

Der hat zwar viel Geld gekostet, die Steuerersparnis war aber um ein Vielfaches höher.

Danke Her Lanbin! 👍


wfwbinder 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 18:18

Ja, ein Steuerberater mag teuer sein, ist aber billiger als kein Steuerberater.

Alarm67  04.07.2024, 19:44
@wfwbinder

Korrekt!

Die 105.000 Euro, auch wenn ich zunächst einmal die Erblasserin nicht verstanden hatte, waren gut investiert!

Ich hatte nach den Steuersätzen mit einer Erbschaftssteuer von 300.000 bis 400.000 Euro gerechnet, dank unseres Testamentsvollstreckers/Steuerberaters waren es dann tatsächlich "nur" 69.000 Euro! 👌👍

wfwbinder 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 22:33
@Alarm67

Donnikowski, da wäre ich auch gern mal Testamentsvollstrecker. Auch wenn das zu verteilende Vermögen über 1 Mio. ist ein fürstliches Honorar.

Meiner Meinung nach muß über die Höhe der Steuer diskutiert werden.

Wir haben keine Kinder und vererben unser Haus und Barvermögen an unsere 2 Nichten, Haus ist bezahlt und Vermögen im mittleren 6 stelligen Bereich ist vorhanden, alles wurde selbst erarbeitet und somit natürlich auch schon versteuert.

Wir wissen alle hier das eine Nichte einen Freibetrag von 20.000 € hat,daher haben wir schon über eine Erwachsenenadoption nachgedacht, aber so einfach ist das ja nicht habe ich nachgelesen weil man irgendwie diese Eltern/Kind Beziehung nachweisen muß, wie das von statten gehen soll weiß ich auch nicht.

Daher geben wir jetzt schon häufiger ohne Nachweise Geld an die beiden damit das nicht irgendwie auftaucht und zum Erbe gezählt werden kann


wfwbinder 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 12:49

Entspricht meiner Ansicht. Wenn meinem Vorschlag entsprochen würde, wären da bei gedacht 600.000,- Vermögen vielleicht 24.000,- bis 30.000,- Euro fällig und das auf 5 Jahre verteilt. würde für den, der in das Haus einzieht weniger als die ersparte Miete sein, wenn man vermieten würde, kein Problem aus den Erträgen zu zahlen.

Es gab einmal Zeiten wo Steuern der Einnahmeerzielung gedient hatten und nichts anderem.

Das ist lange vorbei. Heute steht alles unter politischer Beobachtung. Gerade die Erbschaftsteuer läßt das Herz des Klassenkämpfers höher schlagen.

Starker Herzschlag führt zu geringer Gehirnaktivität. Niemals wird man daher bei der Erbschaftsteuer eine ökonomisch vernünftige Lösung hinbekommen.


wfwbinder 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 12:57

Gilt seit ca. 45 Jahren.

(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Ich hatte seinerzeit das zweifelhafte Vergnügen in der Ausbildung noch RAO (Reichsabgabenordnung) gelernt zu haben, wo der Begriff in § 1 Stand. In der AO ist es nun § 3 und in der Bevollmächtigtenprüfung dann eben die AO.

Auch in Körperschaftsteuer gab es 2 Versionen die drauf sein mussten.

Ich komme aus einem Land, wo es keine solche Steuer gibt und bin auch gegen so einer. Nutzt aber nichts, der Staat will Geld haben, egal wie.

So muss ich, wenn meine Eltern sterben, Erbschaftssteuer zahlen. Für Geld, das im Ausland erwirtschaftet worden ist und wofür schon Steuern bezahlt worden sind. Oder wenn mich einer im Ausland erbt, muss er Steuern in Deutschland zahlen, obwohl er gar nichts mit dem Land zu tun hat (und ich schon 40% Einkommenssteuer bezahlt habe!). Völlig absurd, finde ich.

Aus diesem Grund legen viele die deutsche Staatsbürgerschaft ab, sobald sie (zurück) ins Ausland ziehen. Ich bin auch am Überlegen... aber solange ich hier bin, nutzt es mir leider nichts.

Ich finde es auch total schwierig, eine kompetente Beratung für ein Testament zu finden... die sich mit ausländischen/EU Gesetzen auskennt und mir sagen kann, was die Wahl eines anderen Gesetzes (meines Herkunftslandes, dessen Staatsbürgerschaft ich auch weiterhin habe) bedeuten würde bzw. ob mir das irgendetwas nutzen könnte.

Die Deutschen sagen mir oft, dass das Ausnahmen sind und interessieren sich nicht dafür. Der Aufwand, sich damit auseinanderzusetzen, lohnt sich wohl nicht. Aber letztendlich wohnen ganz viele Ausländer in Deutschland und das sind keine Sonderfälle. Dann sollte doch zumindest jemand diese Leute kompetent beraten können. Aber wie soll das gehen, wenn man auch bei den Standardfällen kaum durchblicken kann?


wfwbinder 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 21:26
Aus diesem Grund legen viele die deutsche Staatsbürgerschaft ab, sobald sie (zurück) ins Ausland ziehen. Ich bin auch am Überlegen... aber solange ich hier bin, nutzt es mir leider nichts.

Die Staatsbürgerschaft ist völlig bedeutunglos. ,Wenn ein Deutscher, wenn er Rentner wird, sein Haus verkauft, nehmen wir an ür 500.000,- #Euro udn sein 'Aktiendepot von nochmal 500.000,- Euro z. B. naxch Spanien verlagert, müssten nur Erben mit Wohnsitz in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen.

FrageFrageFrage  01.07.2024, 18:40
@wfwbinder

Ich habe, wie gesagt, bisher keine Beratung zum Thema gefunden und kenne mich nicht aus. Aber das stimmt ganz bestimmt nicht.

Im 1. Paragraph heißt es, dass die Steuer dann geschuldet wird, wenn Erblasser oder Erbe Inländer ist. Und Inländer kann Wohnsitz in Deutschland bedeuten oder auch deutsche Staatsbürgerschaft (und Auslandsaufenhalt unter 5 Jahre). Also nur Erbe und nur Wohnsitz stimmt ganz bestimmt nicht.

wfwbinder 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 18:51
@FrageFrageFrage

Na ja, Deine Ansich tin allen Ehren, aber ich bin seite 01. 04. 1972 im Steuerbreich tätig, seit 17. 01. 1979 bin ich Steuerbevollmächtigter/Steuerberater.

Bislang wurde noch kein deutscher Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland (Ausnahme verlängerte unbeschränkte Steuerpflicht nach AstG) als Steuerinländer behandelt.

Ganz Schlaue wie Boris Becker, mal außen vor. Wohnsitz in Monaco, aber Kinder in München im Kindergarten angemeldet und fast immer in der Gästewohnung der Schwester in München zu erreichen.

Entweder abschaffen, oder aber Basis verbreitern, geringere Steuersätze (1-5 %) und ggf. Ratenzahlung über längeren Zeit.


wfwbinder 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 07:13

Danke, das istb auch meine Ansicht.