Grabräumungskosten einer Tante?
Hallo, die Gemeinde meiner verstorbenen Tante hat mir soeben geschrieben, dass ich für die Grabräumung aufkommen soll.
Meine Tante hatte keine Kinder, nur Geschwister, ich bin kein Erbe meiner Tante, eine andere Tante als Geschwister (kinderlos) war die Erbin.
Alle Geschwister und deren Eltern sind inzwischen verstorben, es leben nur noch ein Neffe vom Bruder der Verstorbenen und ich ebenfalls als Neffe einer Schwester der Verstorbenen.
Die Schwester der Verstorbenen, die auch das Grabnutzungsrecht hatte, hat alles geerbt.
Ich habe von dieser Schwester alles geerbt weil sie kinderlos war und dies in einem Testament berfügt hat.
Muss ich für die Kosten der Grabräumung meiner Tante deren Schwester aufkommen und wenn ja, müsste dann nicht auch der Neffe brüderlicherseits meiner Tante mit aufkommen ?
Alles sehr kompliziert, ich hoffe ich habe es verständlich ausdrücken können und bedanke mich im Voraus für jegliche Antwort.
2 Antworten
Du warst nicht er Erbe der Tante, deren Grab jetzt geräumt weren soll.
Erbin war eine Schwester Deiner Tante. Weil die aber auch keine Kinder hatte, hat sie Dir alles vermacht.
Also bist u, je nach dem, wie eine Erbtante mit dem ererbten umgegangen ist, auch in den Besitz der Hinterlassenschaften, dieser Tante gekommen, deren Grabräumungskosten Du jetzt tragen sollst.
Da gibt es aus meiner Sicht zwei Aspekte.
- den verwandtschaftlichen. Wenn es eine zweite Person gibt, die ebenso na, oder fern (je nach Sichtweise) mit dieser Tante verwandt ist, müsste man das aufteilen.
- Wenn der aber aus dem gesamten Bereich keinen Cent bekommen hat, ist es eigentlich eine Frage der Fairness, dass Du alles, oder zumindest einen größeren Teil trägst.
Die suchen sich einfach einen Verwandten und versuchen es dem aufzudrücken.
müsste dann nicht auch der Neffe brüderlicherseits meiner Tante mit aufkommen
im Prinzip schon .... nur wie ihr Euch im Innenverhältnis einigt muss die Friedhofsverwaltung / Kommune nicht interessieren.
https://november.de/ratgeber/friedhof/grabaufloesung/
nur .... nachdem Du hier alleiniger Erbe dieser Verstorbenen warst, deren Grabstätte jetzt zu räumen ist, würde ich mich als weiterer Anverwandter ( "berechtigt" ) querstellen.
Hallo, ich bin nicht alleiniger Erbe der Verstorbenen, deren Grabstätte jetzt zu räumen ist, sondern von ihrer danach verstorbenen Schwester die das Grabnutzungsrecht hatte.
Du hast geerbt ..... nicht nur pekuniär von der Schwester der Person deren Grabstätte jetzt zu räumen ist - Du bist auch in deren Grabrechte und die daraus resultierenden Aufgaben eingetreten - heißt Du bist jetzt als Grabrechtinhaber für die Grabräumung verantwortlich.
Hallo, von der Tante deren Grab zu räumen ist, gab es keine Werte die ihre Schwester geerbt hat, zumindest war das Bisschen längst weg bis die Erbin, ihre Schwester, von der ich geerbt habe, dann vestorben ist.
Habe ich es richtig verstanden, dass ein Grabnutzungsrecht über mehrere Todesfälle/Erben hinweg immer weiter vererbt wird und somit irgend ein Erbe irgendwann die Grabräumungskosten aufgedrückt bekommt ?