Beide Ehepartner im Grundbuch und der Ehemann stirbt?
Hallo zusammen,
Im Grundbuch sind beide Elternteile eingetragen, jedoch ist der Ehemann verstorben. Wie sieht es da genau aus? Es sind noch 4 Kinder vorhanden und die Ehepartner haben eine Heiratsurkunde. Da der Ehemann verstorben ist, müssen die Familienangehörigen eine Erbschaftssteuer zahlen für die 50% des Ehemannes oder bekommt die Ehefrau das ohne Gebühren? Oder muss man das nur im Grundbuch berichtigen lassen?
1 Antwort
und die Ehepartner haben eine Heiratsurkunde.
Das soll auch so sein, wenn man verheiratet ist.
Da der Ehemann verstorben ist, müssen die Familienangehörigen eine Erbschaftssteuer zahlen für die 50% des Ehemannes oder bekommt die Ehefrau das ohne Gebühren?
Das Erbschaftsteuer anfällt ist aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich, denn dann müsste Das Haus eine Villa im Wert von über 2 Millionen Euro sein.
Gehen wir die Sache der Reihe nach an:
- DEr verstorbene Ehemann vererbt seine Haushälfte nach dem gesetzlichen Erbrecht, wenn kein Testament vorhanden ist.
- Die Ehefrau erbt gem. §§ 1371 + 1931 BGB 1/2, also 1/4 des Hauses udn hat dann 3/4.
- Die Kinder teilen sich die andere Hälfte des Erbes und bekommen ja 1/16.
- Die Berichtigung des Grundbuchs ist gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren erfolgt. Allerdings kostet der Erbschein etwas.