Eine Erbengemeinschaft erbt eine Doppelhaushälfte zu gleichen Teilen.

Im Nachhinein stellt sich heraus, dass einer der Erben, der schon länger in der Immobilie lebt, dort einen Anbau ohne notwendige Baugenehmigung errichtete.

Das Haus sollte verkauft werden.

Welche Pflichten ergeben sich daraus für die Erbengemeinschaft, die zuvor nichts von dem Schwarzbau wusste? Schließlich muss dem Käufer das offenbart werden, da sonst der Tatbestand der arglistigen Täuschung und sich somit ggf. Kosten des Rückbaus oder schlimmstenfalls die komplette Rückabwicklung ergeben könnte.

Sind mit Antritt des Erbes ALLE Erben dafür mitverantwortlich?