Der Vater meiner Mutter hat ein neues Leben in einem anderen Land angefangen. Dort hat er geheiratet und hat zwei Kinder. Als der Vater von meiner Mutter gestorben ist, bekam meine Mutter keine Nachricht, hatten auch keinen Kontakt mehr. Ein paar Jahre später ist meine Mutter(50) verstorben.

Ich als Tochter wollte den Vater(mein Grossvater) meiner Mutter ausfindig machen und habe dann erfahren dass er schon länger gestorben ist. Meine Mutter hat aber nie eine Nachricht bekommen. Auf der Wohngemeinde meiner Mutter ist ein Erbvertrag, dort steht dass der Vater seine Tochter berücksichtig. Aber leider wurde dies nie gemacht. Aber da meine Mutter eh verstorben ist, ist es jetzt jetzt zu spät. Oder wie sieht die Rechtlage aus?

Herzlichen Dank für die Antwort