Insolvenz - Erbschaft?
Hallo, ich bin betrieblich(15 Angestellte) seit 2012 in der Insolvenz.
bis 2017 habe ich den Betrieb weiter Geführt - dann wurde der Betrieb eingestellt und habe eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden (die ich bis heute habe)
2018 habe ich vom Gericht die Restschuldbefreiung erhalten.
Da noch ein Verfahren anhängt ( mein Insolvenzverwalter erstreitet noch Geld) kam es noch nicht zu einer Quotenauzahlung an meine Gläubiger und somit liegt meine Insolvenz bei Gericht und wartet dass es zum Abschluß kommt.
Nun steht bei mir eine Erbschaft an. Frage :
behalte ich das Erbe oder muss ich fürchten davon etwas(alles) an die Masse zu verlieren?
Vielen Dank
1 Antwort
Kurz und knapp:
Bei einer Erbschaft sind Sie verpflichtet, 50 % der geerbten Summe an den Insolvenzverwalter zu bezahlen. Manchmal ist es vorteilhaft, die Erbschaft stattdessen auszuschlagen. Dies kann Ihnen nicht zur Last gelegt werden.
Wobei die Aussage
2018 habe ich vom Gericht die Restschuldbefreiung erhalten.
irgendwie mit dieser
somit liegt meine Insolvenz bei Gericht und wartet dass es zum Abschluß kommt.
kollidiert...?
Also entweder Restschuldbefreiung erteilt oder Verfahren noch laufend?