Grundsteuer eines Hauses, wer muss bezahlen?


21.03.2020, 15:08

Meine Mutter besitzt ein lebenslanges Wohnrecht, welches auch im Grundbuch eingetragen ist.


21.03.2020, 15:25

hinzukommt noch das die Tochter ein Auto im Wert von 20000€ "geschenkt" bekommen hat , woran sich meine Mutternicht errinnern kann.

Meine Mutter hat sich mit 10000€ an dem Auto beteiligt und von der Tochter nur 3000€ wieder bekommen. Auto war neuwertig 3 Monate alt.

Hinzukommt noch das Sie vom Konto Bargeld in Höhe von 8000€ erhalten hat meine Mutter den Rest von 2500€ die Tochter hat gar nichts, rein gar nichts mit aufgebaut, dass war alles Er und meine Mutter … da kann man nicht mehr ruhig im Sessel sitzen bleiben... meine Mutter lebte 28 Jahre mit ihm zusammen.

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5 Antworten

Das übliche Theater, wenn Jemand, er bereits eine Familie hat/hatte, sich später mit einer(m) Lebensgefährtin(-en) zusammentut und nicht heiratet.

Es gibt für einen LAG eben kein Erbrecht. Keine rechtlich definierte Verbindung.

Hier eindeutig mit dem Fehler ausgestattet, die Erbschaft auch noch total blöd zu splitten.

Die Erbschaft Deiner Mutter unterlag der Erbschaftsteuer, denn vermutlich war sie über 20.000,- Euro Wert und es steht noch die Frage, was passiert, wenn Deine Mutter natürlich in möglichst ferner Zukunft auch mal verstirbt? ist dafür eine Bestimmung getroffen, oder nicht?

Wenn Nein, erben die Kinder, die dann 25 % an einem Haus haben, an dem eine andere Person 75 % Eigentum hat.

Ich frage mich in solchen Fällen regelmäßig, welcher Idiot hat den alten Herrn beraten. Das Haus nur der Tochter zu vererben und der Lebensgefährtin ein Wohnrecht einzuräumen, wäre as einzig logische gewesen. Nebst einer Zahlung der Wohnrechtsberechtigten, damit diese Kreditraten gezahlt werden können (wäre damit ja keine Schlechterstellung gewesen).

Es hätte dann eben später auch kein Gerangel um das Nacherbe entstehen können.

Unter Umständen werden sich nun Anwälte über das Betätigungsfeld freuen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

minito 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 18:23

Danke für ihre Nachricht, ich denke mal das niemand hier beraten hat.

Er hat es wohl selbst entschieden und gedacht mit dem Wohnrecht meiner Mutter zu helfen.

Die Gründe warum man nicht geheiratet hat lag an anderen Dingen.

Meine Mutter hat seit 1988 Witwenrente bekommen. Seit1990 waren der Erblasser und meine Mutter zusammen. 5 Jahre später wollte man den Schritt zur Heirat machen, aber durch eine Erhöhung der Witwenrente hat man sich anders entschieden.

Das das Testament im Nachhinein nicht im Sinne zu meiner Mutter war wusste ich schon, als ich den Testamentbrief gelesen habe.

Mir geht es jetzt eigentlich darum, was mit der Grundsteuer die Jährlich anfällt ist ?

Muss die leibliche Tochter Ihren Teil von 75% bezahlen und meine Mutter nur 25% , da Sie ja auch nur 25% Anteile an dem Haus und Boden hat ?

An den Zeitpunkt, was noch kommen wird möchte ich jetzt nicht denken, ich hoffe nur das sich meine Mutter richtig entscheiden wird. Unabhängig davon werde ich schon alles in Bewegung setzen das die Tochter nicht alles bekommen wird.

wfwbinder  21.03.2020, 21:46
@minito

Ja, die Grundsteuer, die Versicherung usw. sind im Verhältnis 75:25 zu zahlen. Aber vermutlich kommt dann eine Forderung der Tochter weil sie eben keinen Anteil an der Nutzung hat.

Es ist eine verfahrene Situation, weil die Regelungen völlig unbedacht getroffen wurden.

minito 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 23:05
@wfwbinder

diese Forderung hat sie auch umgehend mit gestellt, wenn sie die Grundsteuer mit bezahlt möchte ein Zimmer in diesem Haus nutzen. Ich habe gedacht, wenn sie ihre 75% auf Lebenszeit hat ohne dafür etwas zu leisten ist es ja Moralisch nicht schön. Und am Ende behält sie ja eh die 75% vom Hauswert, also kann sie auch sich daran beteiligen.

EnnoWarMal  22.03.2020, 08:45
@wfwbinder
Ja, die Grundsteuer, die Versicherung usw. sind im Verhältnis 75:25 zu zahlen.

Das sehe ich anders.

Die laufenden Ausgaben sind von der GbR zu bestreiten, und jeder der Beteiligten ist Gesamtschuldner. Wie sie das intern regeln, ist deren Sache.

Der Gläubiger - also beispielsweise das Finanzamt - kann sich hier durchaus auch an nur einen der Beteiligten halten.

wfwbinder  22.03.2020, 09:29
@EnnoWarMal

Das stimmt natürlich, ich ging von er Internen Verteilung aus, die von der Tochter reklamiert wird.

Dir ist hoffentlich klar, dass die Tochter auch die Teilungsversteigerung beantragen könnte?

Die laufenden Kosten für ein Haus zu übernehmen, welches die Mutter alleine nutzt und welches ihr nur zu 25% gehört, erscheint Euch überzogen? Ich empfinde das als völlig angemessen.

Die alternativ von der Tochter vorgeschlagene Mitnutzung ist doch sicher eher symbolischer Natur.

Der Erblasser hätte sicher bessere Vorkehrungen im Sinne Deiner Mutter treffen können.


minito 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 15:15

hinzukommt noch das die Tochter ein Auto im Wert von 20000€ geschenkt bekommen hat , woran sich meine Mutter mit 10000€ beteiligt hat und von der Tochter nur 3000€ wieder bekommen hat. Auto war neuwertig 3 Monate alt. Hinzukommt noch das Sie von Konto Bargeld in Höhe von 8000€ erhalten hat meine Mutter den Rest von 2500€ die Tochter hat gar nichts, rein gar nichts mit aufgebaut das war alles er und meine Mutter … da kann man nicht mehr ruhig im Sessel sitzen bleiben...

minito 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 15:01

Das der Erblasser die Aufteilung besser hätte machen können ist mir auch schon klar, jetzt ist es zu spät. Mir geht es nur darum dass die Tochter an dem Haus 75% hält und keinen Finger krumm macht, entweder mache ich es oder mein Bruder . Wir beide haben nichts davon. Uns geht es ja letztendlich um unsere Mutter. Meine Mutter muss noch ca. 2 Jahre weiter Geld an die Kreditbank zahlen, Nebenkosten (Strom, Wasser, Müll) ist klar übernimmt sie . Die Frage ist ja was ist mit den Kosten die das Haus selbst betreffen ? Grundsteuer, Kreditbank usw. theoretisch müssen doch diese Kosten aufgeteilt werden zum Prozentsatz des Erbes ...

Andri123  21.03.2020, 15:16
@minito

Wenn Du erst in jedem Kommentar wichtige Informationen nachreichst, bekommst Du natürlich auch keine zielführenden Antworten. Du solltest die Frage ergänzen.

Grundsteuer ist auf Mieter umlegbar. Heisst, es muß der bezahlen der drin wohnt.

Was mich hellhörig macht, ist der Kredit der da noch offen zu sein scheint. Die Tochter wäre an diesem ggf. zu beteiligen.

Bei einer Erbengemeinschaft haftet jeder Einzelne Gesamtschuldnerisch. Wenn also die Gemeinde/Stadt den Grundsteuerbescheid an eine der beiden Personen schickt, muss die zahlen. Ob diese Person dann sich Teile zurückholen kann ist ihre Angelegenheit. Wohnrecht heist ja nicht, das andere Nebenkosten zahlen müssen und völlig Kostenfrei dort gewohnt werden kann. Strom Gas Telekom muss sie ja auch zahlen.


minito 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 15:23

Meine Mutter zahlt ja weiterhin die Nebenkosten Strom , Müll, Wasser, usw. hinzu kommt noch das ca 2 Jahre lang noch eine Kreditbelastung von 350€ vierteljährlich (1200€) meine Mutter bezahlt im Sinne des Hauses, welches meiner Mutter nur zu 25% gehört...und die Tochter beteiligt sich gar nicht daran möchte aber später 75% haben ...

Wie ist es im Testament geregelt?


minito 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 14:51

im Testament steht nur das das Erbe aufgeteilt wird zu 25% meine Mutter und 75% die Tochter . Meine Mutter hat aber ein Lebenslanges Wohnrecht in dem Haus, steht auch im Grundbuch. Zumal das Zusammenleben jetzt 28 Jahre war von 1990 bis 2018, ob jetzt im Grundbuch auch diese Aufteilung ist von 75% zu 25% weiss ich nicht , das Erbe beläuft sich auf diese Aufteilung .

Andri123  21.03.2020, 14:56
@minito

Dann ziehe ich natürlich meine Antwort zurück, da von dem Wohnrecht nichts in der Ausgangsfrage stand.

Rat2010  21.03.2020, 15:47
@minito

Das Problem dürfte sein, dass die Tochter keine Kosten des Hauses tragen will.

Ärgerlicherweise für deine Mutter ist sie nicht nur moralisch (sorry) sondern auch tatsächlich damit im Recht. Sie kann ihr Leben lang dort wohnen und ihr gehört auch 1/4, das sie auch vererben oder verkaufen kann. Dass die Tochter aber auch noch die Kosten zu tragen hat, ist zu viel verlangt.

Überlege auch, dass eine Beteiligung der Haupterbin zu jeder Menge Probleme führen würde.

Der Vorschlag der Tochter ist vermutlich gar nicht böse gemeint. Wenn sich deine Mutter das Haus sonst nicht leisten kann, wäre das ein Weg.

minito 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 18:36
@Rat2010

Natürlich will die Tochter nichts zum Haus zusteuern/bezahlen, aber sie will 75% von Haus bzw. Verkehrswert falls es verkauft wird. Meine Mutter bezahlt doch schon alles an die Kreditbank selbst die Tochter macht gar nichts. Nebenkosten ist klar. Die Beteiligung der Tochter ist ja schon automatisch , wenn das Finanzamt schreibt geht die Hauptpost zu der Tochter... Sorry aber, wenn das Schreiben vom Finanzamt Grund - ca. 92€ beträgt und meine Mutter 21€ bezahlt dann kann doch bitte schön die leibliche Tochter den Rest bezahlen um auch Ihren Anteil an dem Haus aufrecht zu halten oder sehe ich es falsch ... ? Sie hat doch 17000€ Auto und 8000€ Bankkonto an sich gerissen...was will die denn noch ?

Rat2010  21.03.2020, 19:15
@minito

Du siehst es falsch. Grundsteuer ist nebenbei auch bei Vermietung vom Mieter zu tragen.

Was das Auto und das Geld anbelangt: was steht im Testament? Wenn nichts, ist die Tochter die Erbin. Wenn sie etwas von ihrem an deine Mutter gibt, wäre das eine Schenkung. Unabhängig von der Rechtslage sehe ich auch da keine moralische Pflicht.

minito 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 19:40
@Rat2010

Danke, dann hat die Tochter 75% und braucht nichts dafür tun ?

Das finde ich dann ziemlich unmoralisch meiner Mutter gegenüber.

Testament steht nur Tochter 75% und meine Mutter 25% auf alles.

Mit dem Auto sagt die Tochter das es Ihr Vater geschenkt hat, aber keiner weiss etwas davon. Und wenn dann hätte er es doch meiner Mutter sagen können.

Rechtlich ist es schon klar , aber rein moralisch ist Ihr Verhalten unmöglich in meinen Augen . Reißt alles ansich obwohl sie nicht gemacht hat.

Rat2010  21.03.2020, 19:55
@minito

Deine Mutter wohnt ohne Miete dafür zahlen zu müssen in einem Haus, das zu 75 % der Tochter gehört.

Aus Sicht der Tochter ist das sicher nicht zu wenig.

Beim Auto hätte sie rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen müssen. Da nicht rechtzeitig alles so zu klären, dass es passt, ist immer falsch. In Trauer passiert das aber, nur hat es leider nichts mit der Grundsteuer zu tun.