Erbschaftsbetrug?
Hallo, meine Mutter ist im März 2015 verstorben. Meine Schwester hat mich darüber nicht informiert. -.Wohne 800 Km weit weg - Hatte mich nur gewundert, das ich meine Mutter telefonisch und schriftlich nicht mehr erreiche. Meine Mutter wohnte in der Einliegerwohnung meiner Schwester und meine Schwester hatte Kontovollmacht. Meine Mutter war so gut wie blind links keine Sehkraft, rechts noch 3 %. Meine Schwetser hat das Erbe ausgeschlagen, aber den gesamten Hausrat aufgelöst. Meine Mutter hat die Lebensversicherung meines Vaters geerbt und selber eine Lebensversicherung gehabt. Vor den Tod meines Vaters haben Sie ihr Haus verkauft. Also sie waren solvent. Nun habe ich erfahren, das meine Mutter angeblich überschuldet war.
Wie kann das angehen?
5 Antworten
So etwas passiert sehr oft auf der Welt.
Da Du keine Frage gestellt hast, gebe ich Dir einen Link zu lesen, der zwar schon etwas älter ist, aber Deinem Fall ähnelt:
Zunächst muss ich mich tatsächlich wundern. Das die Schwester dich nicht informiert hat, muss ja einen Grund haben. Des Weiteren sind 800 km keine Entfernung. Wenn ich meine Mutter anrufe und sie tagelang nicht ans Telefon geht, dann gibt es andere Wege dieses zu erfragen. Vor allem wenn man weiß, dass sie krank war. Des Weiteren wird man immer vom Nachlassgericht angeschrieben, sobald jemand das Erbe ausschlägt. Du bist die Tochter und der direkte Erbe. Du kannst es nun annehmen oder ausschlagen. Im Nachhinein nun ausgerechnet der Schwester alles in die Schuhe zu schieben, die sich bis zum letzten Tag gekümmert hat, finde ich extrem heftig. Ich frage mich ernsthaft was hier wichtiger ist. Das Geld, welches Dur entgangen ist oder das man nicht Abschied von der eigenen Mutter nehmen konnte.
Was heißt "Betrug"? Weißt Du, wann das Geld abhanden gekommen ist? Das kann vor oder nach dem Tod der Mutter gewesen sein. Wenn die Schwester nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird sie der Mutter regelmäßig Barzahlungen abgeluchst haben. Dann versuche mal nachzuweisen, wer das Geld bekommen hat.
Wenn Du auf den Pflichtteil spechtest, dann kannst Du die Schwester als Erbin (ist die das nun oder nicht?) auf Auskunft über den Umfang des Erbes in Anspruch nehmen und notfalls klageweise.
Allerdings brauchst Du dafür viel Geld (Gericht und Anwalt erheben Kostenvorschuß) und einen langen Atem. Ich habe mal anwaltlich an einem durchaus ähnlichen Fall mitgewirkt. Da wohnte die Schwester aber noch weiter weg, nämlich in den USA, und hatte sich ihres alten Vaters erst dann erinnert, als er verstorben war und der Pflichtteil anstand. Es folgte ein langer Prozeß, so lange dass der verklagte Bruder darüber verstorben war und die Sache von seiner Witwe weiter geführt werden mußte. Die Angelegenheit endete in einem für beiden Parteien unbefriedigenden Vergleich.
Am besten erstmal mit der Schwester freundlich reden. Und das wirklich ernsthaft versuchen.
Hilft es nichts kannst Du immer noch einen Anwalt für eine Erstberatung konsultieren. Aber das ist gerade bei solchen Sachen immer unschön.
Betrug ist eine Straftat!
Nach deinen Schilderungen einen Betrug anzunehmen - ziemlich gewagt!!!
Wäre deine Schwester wirklich so eine fiese Möp, hätte sie dich das überschuldete Erbe annehmen lassen...
Was du aber machen könntest, wäre dich mit dem Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzten. Vielleicht bekommst du dann einige sachliche Informationen. Vermutlich sind aber alle Fristen für einen Einspruch gegen das Erbe schon abgelaufen...