Guten Morgen liebe Ratgeber,

mein Bruder und ich haben von unserer Mutter ein kleines Mietshaus geerbt und Bargeld von ca. 2.500,-€. Die Beerdigungskosten und der von uns gestaltete Grabstein summieren sich auf ca. 7.500,-€.

Das haben wir inzwischen alles bezahlt, es stellt sich nun die Frage, ob wir die ca. 5.000,-€, die wir aus unserem Geld beglichen haben in unseren Steuererklärungen absetzen können oder ob wir quasi das Mietshaus beleihen hätten müssen, da es ja zur Erbmasse gehört und die Bestattungskosten hiervon abzuziehen sind.

Euch schon mal ein herzliches Dankeschön für euren Rat :)

LG mipudi