Was und wie rechnet das Jobcenter Erbe an?
Hallo zusammen.
Also folgendes, ich bekomme seid ein paar Monaten (September 2019) monatlich 87,50€ aus einem Erbe ausbezahlt. Habe dies noch nicht angegeben, werde dies jetzt aber nachholen, muss ich mit Konsequenzen rechnen?
Weiß jemand wie das Jobcenter dies nun handhabt?
Rechnet mir das Jobcenter das monatliche Erbe von 87,50 dies dann als monatliches Einkommen an? oder wird mir das monatliche Erbe als anrechnungsfreier Betrag (100,00€) angerechnet ?
Habe irgendwo auch etwas von einem Grundfreibetrag gelesen (150€ pro Lebensjahr) und wie verhält es sich in einer Bedarfsgemeinschaft , habe gelesen das sich der Grundfreibetrag dadurch verdoppelt? Um wieviel Gesamt Erbe es sich handelt, weiß ich nicht, es werden mir lediglich 87,50€ pro Monat ausbezahlt.
Noch eine frage, das ganze verwaltet ein Notar und ist gesetzlich geregelt mit den Zahlungen, kann das Jobcenter verlangen das mir das komplette Erbe ausbezahlt wird, und ich dies einsetzen muss, um daraus meinen Lebensunterhalt zubestreiten?
Kann das JB eine Aufhebung der Regelungen der monatlichen Zahlungen verlangen?
Danke für die Antwort im voraus.
Liebe Grüße
4 Antworten
Erbschaft gilt als "anstrengungsloses Einkommen", und da gilt nicht der Freibetrag wie bei Arbeitseinkommen (100 Euro plus Prozent auf das darüber).
Wenn der Erblasser bestimmt hat, dass Du das Geld in diesen Teilzahlungen erhalten sollst, kann das Jobcenter nicht etwas anderes verlangen.
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Der Todesfall war vor Deinem Hartz IV-Bezug. Auch wenn er während des Bezuges auf Dein Konto fließt, gilt es als Vermögen.
Was passiert, wenn man als Hartz IV Empfänger erbt?
https://www.sozialleistungen.info/hartz-iv/erbschaft/
Wenn Dein Vermögensfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, kommt das zu Deinem genehmigten Vermögen hinzu. Wäre das Vermögen so hoch, dass Du mehr als 6 Monate davon leben könntest, wärest Du raus aus Hartz IV. Nun ist es bei Dir ja anders, denn Du bekommst relativ kleine Ratenzahlungen, die dir jetzt monatlich aufs Konto fließen. Fakt ist jedenfalls, dass der Todesfall vor Deinem Hartz IV-Bezug lag. Mit meinem logischen Verstand müssten also auch die Raten Vermögen sein, und kein anrechenbares Einkommen.
Hier erstmal etwas zum Vermögensfreibetrag:
Vermögen und Freibetrag bei Hartz IV
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/vermoegen-einkommen/
Problem kann werden, weil Du die Erbschaft dem Jobcenter nicht gemeldet hast, also zumindest nicht die Zahlungen gemeldet hast.
War es ein sehr naher Angehöriger? So wie Eltern, Geschwister, innig verbundenem Großelternteil? Vielleicht (!!) könnte Dich dies vor einer Betrugsanzeige retten, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du die ganze Zeit davon noch benebelt warst (Du wirst es anders ausrücken, mir fällt grad nichts besseres ein) und Dir jetzt erschrocken klar geworden ist, dass Du das Erbe plus die Zahlungen ja dem Jobcenter melden musstest, auch wenn der Todesfall schon vor Hartz IV-Beginn war ...
Könnte hilfreich sein, wenn Du dies in einem persönlichen Gespräch klären kannst anstatt per Brief.
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Ich empfehle Dir, anwaltlichen Rat einzuholen. Gegen kleines Honorar kannst Du einen Anwalt für Sozialrecht befragen bei
Frag einen Anwalt (google so)
Auf der Seite wird Dir genau erklärt wie es dort funktioniert.
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Jetzt gebe ich Dir noch meine Hinweise rein. Der Anfang ist etwas kompliziert wegen der Corona-Zeit.
Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.
Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:
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A n f a n g
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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens
• eventuell auch: "sowie der Anlagen"
auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."
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E n d e
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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:
"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").
Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.
Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.
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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. Falls dies auf das für Dich zuständige Jobcenter zutrifft, wird man Dir dies mitteilen (NICHT vorher danach fragen, also keine "schlafenden Hunde wecken"). - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
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Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:
Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern
Ebenso darf das Jobcenter Deine privaten Daten wie zum Beispiel Handy-Nummer und Email-Adresse nicht an Dritte weitergeben. - Im folgenden Artikel ein Musterschreiben zur entsprechenden Datenlöschung:
Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Wenn Dein Schreiben im Jobcenter angekommen ist, ist es angekommen. Du heftest Deinen Beweis an die Kopie Deines Schreibens, dass Du Dir ausdruckst.
Das Doppel mit der Bitte um Bestätigung wird nicht unterschrieben, Du hast ja den eigentlichen Brief unterschrieben. - Ich empfehle ja, auf das Doppel zu schreiben, dass der Brief unterschrieben (gegebenenfalls nebst Anlagen) eingegangen ist.
Jobcenter hat immer ja die Möglichkeit zu behaupten, Brief sei nicht unterschrieben gewesen, Anlagen hätten gefehlt. Schreibt man aber einen Brief, in dem die Anlagen aufgezählt werden, und bekommt man die Bestätigungskopie zurück oder stattdessen sogar den Bescheid, um den es ja geht, dann ist alles paletti.
Du hast Deinen Brief hingeschickt, die Bestätigung, dass der Brief dort angekommen ist, nun entspanne Dich. Mehr kannst Du ja nicht tun. Ständige Sorge macht krank und hässlich. Also tue Dir nun Gutes an.
Guten Morgen Cyracus,
Ich habe eine Rückmeldung vom Jc......
So wie ich es mir leider schon gedacht habe...... Sie haben mir nicht das Doppel zurückgesendet (also waren meine Sorgen scheinbar leider nicht ganz unberechtigt 🤷♀️😔)
Stattdessen soll (aber das wusste ich ja schon vorher) alle Unterlagen bezüglich des Nachlasses bis zum 27.09 hinsenden auch über die zahlungen die geflossen sind.....
Ich bin entzwischen ziemlich verzweifelt......ich habe entzwischen mehrfach den Nachlassverwalter angerufen das ich dringends die Unterlagen benötige aber irgendwie bekomme ich die Unterlagen nicht...... Keine ahnung warum, es heißt immer :ja kopieren wir ihnen und wir senden sie ihnen, aber bis heute sind keine Unterlagen angekommen (mit einen Anruf vom Nv wird das Jc sich gewiss nicht zufrieden geben).......
Das Jc weist mich auch auf meine Mitwirkungspflicht hin (klar verständlich, ist ja auch richtig so aber was soll ich den bitte machen wenn der Nv nicht meiner bitte nachkommt).......
Im schreiben steht :
Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geld Leistungen ganz versagt werden, bis sie die Mitwirkung nachholen §§60,66,67 SGB 1, dies bedeutet das sie keine Leistungen erhalten.
Ich weiß nicht mehr was ich noch machen soll/kann.
Hat hier wer eine Idee?
Schreib ans Jobcenter genau das und leg eine Kopie des Schreibens des Nachlassverwalters bei. Wenn Du noch mehr solcher Schreiben von dem hast, dann auch die. Im Anschreiben liste die beigefügten Schreiben auf - Beispiel:
A n f a n g
Anliegend übersende ich Ihnen in Kopie
1. mein Schreiben an den Nachlassverwalter, Herrn ..., vom ...
2. sein Antwortschreiben vom ...
3. mein Schreiben an ihn vom ...
4. sein Antwortschreiben vom ...
Leider macht Herr ... Zusagen, die er nicht einhält. Ich weiß nicht, wie ich ihn dazu bewegen kann, mir endlich die erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen.
Wenn Sie an Herrn ... schreiben könnten, um die Unterlagen einzufordern, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mir ist vollkommen klar, dass Sie die Unterlagen brauchen - auch ich hätte sie sehr gerne in meinen Unterlagen.
Für einen Hinweis Ihrerseits bin ich Ihnen dankbar.
Hochachtungsvoll
(Deine Unterschrift)
E n d e
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Wichtig ist, dass Du reagierst und dem Jobcenter mitteilst, wie der Sachstand ist und dass Du alles tust, um die erforderlichen Unterlagen zu bekommen.
Schick das wieder per Einschreiben/Rückschein ans Jobcenter.
Dass Dir das Doppel nicht zurückgeschickt wurde, mach Dir nichts draus. Die schicken das nicht immer zurück. Immerhin hast Du den Rückschein. Ich an Deiner Stelle würde auch jetzt wieder ein Doppel mit dem frankierten Rückschein mitschicken mit der Bitte, das Doppel zur Bestätigung des Erhalts mit Stempel und Unterschrift zurückzusenden.
Viel Glück!
Der Freibetrag von 100,-€ gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Der andere Freibetrag von 150,-€ pro Lebensjahr bezieht sich auf Vermögen, eine Erbschaft während laufenden ALG-Bezuges gilt aber als Einkommen.
"Seid ein paar Monaten" ist in diesem Fall bereits ein ganzes Jahr.
Somit ist also für 12 Monate eine Überzahlung von 87,50 entstanden (1.050,-€), die zurückgefordert wird. Bzw. wird diese evtl. in Raten von 10 bis 30% des Regelsatzes einbehalten.
Hallo nochmals,
Ich weiß nicht ob ich das hier schon erwähnt habe:
Mein Vater ist 2008 verstorben (das wusste ich bis 2015 garnicht, ich hatte zu ihm seid ewigkeiten von meiner Seite aus keinen Kontakt mehr, dies wollte ich auch nie wieder) . Ich beziehe seid seid Ende ca 2012 leider Hartz 4. Dadurch das ich erst so spät von dem Tod meines Vaters erfahren habe, wusste ich natürlich auch nichts vom Erbe (davon ab hätte ich auch niemals gedacht das er was zuvererben hat, bei dem leben was er führte).
Da das Erbe 2008 durch den Tod meines Vaters entstanden ist, müsste dies doch als Vermögen gezählt werden und nicht als Einkommen und demnach ist der Grundfreibetrag / Schonvermögen zubeachten, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?!
Als erstes danke ich für die Antwort.
Also gibt es keine Art von einem freibetrag in diesem Fall und wird voll angerechnet?
Wenn Ihr eine Erbengemeinschaft seid und die monatliche Auszahlung aus Erträgen der Erbschaft besteht, dann mag das Jobcenter mitspielen. Wenn es aber nur um eine Ausgestaltung des Erbantrittes geht, dann wird das Jobcenter nicht mitspielen, denn damit verarmst Du Dich künstlich. Ob das durch einen Notar ausgeführt wird interessiert das Jobcenter nicht.
Als erstes einmal danke für die Antwort.
Nun, ich denke schon das es eine erbgemeinsschaft ist denke ich. Meine halbschwester und deren Mutter bekommen sicher auch Gelder aus diesem Topf aber genau kann ich es nicht sagen da kein Kontakt besteht.
Darf ich fragen wie du das genau meinst mit dem mitspielen?
Auf welche Weise hast Du denn von Deiner Erbschaft erfahren. Gab es ein Testament - dann gab es auch eine Testamentseröffnung zu der Du eingeladen warst. Gab es kein Testament, dann wurdest Du vom Nachlaßgericht über Dein Erbe informiert. Erbengemeinschaften entstehen in der Regel, wenn es mehrere Erben gibt und eine Immobilie vorhanden ist. Das Jobcenter wird Dich sicher auffordern zu Deiner Erbschaft Dich zu informieren. Liegt keine Erbengemeinschaft vor, dann wird das Jobcenter Dich auffordern Deine Erbschaft in einer Einmalzahlung an Dich auszuzahlen und nicht wie bisher in monatlichen Raten.
Zu einer testamentseröffnung war ich niemals eingeladen. Hatte mal einen Anruf von einem Gericht, die wollten eine Unterschrift damit das Erbe damit ich und meine halbschwester sowie deren Mutter auch endlich ausbezahlt werden kann. Dies ist aber schon gut 4-5 Jahre her und habe auch nix unterschrieben weil ich damit eigentlich nix zu tun haben wollte. Letztes jahr im August bekam ich einen Brief von einem Notar oder nachlassverwalter, dieser wollte meine Bankverbindung und seid dem bekomme ich monatlich diesen Betrag. Ich habe nie etwas unterschrieben oder wurde irgendwo hin eingeladen. Auch von einem testerment weiß ich nix. Ich habe auch erst 2015-16 von dem Tod meines Vaters erfahren, das er 2008 verstarb. Hatte ca. seid 2000 keinen Kontakt mehr.
Zu dem Zeitpunkt meines Vaters war ich noch nicht im leistungsbezug, erst Ende 2012
Kann es auch sein das überhaupt kein Testament besteht?
Wie handhabt das jobcenter dann diese Situation?
Können sie mir dadurch die Leitungen kürzen oder sogar ganz streichen?
Ich habe auch irgendwo was von darnlehen gelesen, also das da Jc dieses so handhaben kann?!
Was kann ich darunter verstehen? Laufen die monatlichen Leistungen dann als als darnlehen, die ich dann irgebdwan zurück bezahlen muss, also dann hoch verschuldet bin, wenn ich irgendwann Arbeit habe? Versteht mich bitte nicht falsch......das Schulden zurück bezahlt werden müssen ist klar.
Ich würde Dir anraten, Dich einmal mit dieser Erbschaft auseinanderzusetzen, denn genau diese Fragen wir Dir das Jobcenter stellen und solange Du keine abgesicherten Informationen lieferst, solange kann das Jobcenter Deinen Leistungsbezug auch stoppen. Ich verstehe nichtwas daran so schwer ist, sich mit dem Notar einmal auseinanderzusetzen, damit Du überhaupt weißt, wie sich die Erbschaft und die Zahlungen an Dich zusammensetzen. Da Du das Erbe nicht fristgerecht abgelehnt hast, mußt Du jetzt Dich schon bemühen den Sachverhalt einmal aufzuklären.
Ich versuche den Sachverhalt aufzuklären und hole mir soviele Informationen ein wie es nur möglich ist.
Ich habe gestern, also am Montag wie mir hier auch geraten worden ist, welche Unterlagen ich benötige, angefordert,ich hoffe diese werden bis Ende der Woche bei mir eintreffen.
Sonntags geht es ja wohl schlecht 🤷♀️.......
Ich wusste es alles nicht besser und genau deswegen bin ich hier und frage nach.
Ich habe leider auf mein eigenes Kommentar geantwortet und musste es wieder entfernen
@Snooopy155 ich wollte mich amk kurz zurück melden, ich habe neue Informationen (diese sind unten in den Antworten zufinden)...... Evtl magst du dir diese mal anschauen? Vielleicht hast du dazu eine Idee?
Wäre sehr nett von dir, wenn du dir das mal anschaust...... Dank dir im vorraus!
Hallo,
hier geht es um die, zum Zeitraum des Bezugs von Sozialleistungen, rechtlich umstrittene Erbschaftsumsetzung
Bedürftigentestament ☝️
Melden musst du diese Erbschaft ohnehin, richtig ‼️
Möglich, dass euer Jobcenter lediglich die monatlichen Auszahlungsbeträge ohne weiteres akzeptiert und bedarfsmindernd ansetzt(für dich eine perfekte Lösung) ..... es könnte aber auch versuchen, einen anderen Weg durchsetzen zu wollen, wie du auch schon selbst einräumst 🤷♀️ evtl. brauchst du dann einen RA 😏
dazu lies hier:
Als erstes danke für deine Antwort.
Em, wie erfahre ich den ob dies so ein testerment ist. Habe noch keine Unterlagen dazu, wurden gestern erst angefordert
danke nochmals für die Antwort.
Ich hätte noch Fragen dazu.
Welche Unterlagen muss ich genau anfordern und wo fordere ich diese an? Nur bei Notar oder gibt es noch irgendwelche Anlaufstellen? Ich habe bisher nur Unterlagen über die monatlichen Zahlungen beim Notar angefordert,da ich es nicht besser weiß.
Wenn es sich tatsächlich nach Unterlagen sichtung als ein Bedürftigentestament herausstellen....... Kann dies auch an eine "Erbgemeinschaft" gehen/gebunden sein?! Meine Halbschwester sowie Stiefmutter sind evtl auch als Erbberechtigte eingetragen........dies alles kann ich nicht genau beantworten, da zu diesen keinerlei Kontakt besteht und ich keinerlei Unterlagen diesbezüglich besitze.
Sinnvolle Unterlagen: Kopie des Testaments und Eröffnungsprotokolls, Aufstellung über die Erbmasse zum Todeszeitpunkt, Auflistung über geleistete Zahlungen seit Todeszeitpunkt, aktueller Restbestand.
Wahrscheinlich ist der Notar der Testamentsvollstrecker und somit der richtige Ansprechpartner.
Warum hat Dich das denn bisher nicht interessiert?
@Andri123 liegt richtig..... nur der Notar kann dir im Moment Fragen dazu beantworten, denn er scheint als Testamentsvollstrecker ernannt worden zu sein.
Zumindest entnehme ich es so deiner Aussage.... " ich bekomme seid ein paar Monaten (September 2019) monatlich 87,50€ aus einem Erbe ausbezahlt....."
Wer, wenn nicht er, muss die Zahlungen ja angewiesen haben 🤷♀️
Ja nun, ich hatte nicht so ein besonders Verhältnis zu dem jenigen und wollte eigentlich auch nichts damit zu tun haben. Hatte gut über 20 Jahre keinen Kontakt bis der jenige April 2008 verstarb. Zu diesem Zeitpunkt bezog ich noch keine Leistungen, erst seid Dezember 2012 aus gesundheitlichen Gründen.
Dann liegt ja der Erbfall vor dem ALG2-Bezug und wäre insofern eigentlich kein Einkommen, sondern Vermögen.
Wenn die Zahlungen Erträge sind, weiss ich es momentan nicht, ob sie angerechnet werden können.
Naja, Du kannst Dich ja Dich ja nochmal melden, wenn Du die Unterlagen beim jobcenter eingereicht hast und das das jc geantwortet hat.
Ja nun, ich hatte nicht so ein besonders Verhältnis zu dem jenigen und wollte eigentlich auch nichts damit zu tun haben. Hatte gut über 20 Jahre keinen Kontakt bis der jenige April 2008 verstarb(dies weiß ich auch seid kurzem erst September 2019) Zu diesem Zeitpunkt 2008 bezog ich noch keine Leistungen, erst seid Dezember 2012 aus gesundheitlichen Gründen.
Ab wann wird es denn angerecht, ab den Zeitpunkt 2008 oder September 2019?
Mein Gott... die Sachlage wird ja immer spezieller 🙈 und komplizierter 😴
Warte jetzt besser die Auskunft des Notars ab.... und melde dich mit neuen Erkenntnissen.
Welche Unterlagen kann und darf ich überhaupt an das Jc weitergeben wegen dem Datenschutz und welche geht sie überhaupt was an bzw welche dürfen sie einsehen?
Hallo @Gaenseliesel,
Ich wollte mich kurz melden und Bescheid geben, das ich bisher leider immer noch keine Unterlagen erhalten habe (ich habe sie am Montag vollständig, wie ihr mir angeraten habt, beantragt).
Ich muss den WBA aller spätestens am Montag wegschicken, wollte dies eigentlich schon am Samstag machen.
Das ich das Erbe angeben muss ist klar, das will ich ja auch (das erwähne ich weil ich Angst habe das man mich auch hier im forum falsch versteht und man mich hier auch beleidigt bzw schmarotzerhaftes verhalten unterstellt und man mir somit auch nicht mehr weiter hilft, mich fallen lässt).
Da ich leider immer noch nicht die Unterlagen habe aber ich das Erbe ja dem Jc mitteilen muss und auch möchte, habe ich tierische Angst, daß sie mir die Leistungen komplett verweigern, bis das Ding mit dem Erbe geregelt bzw geklärt ist?
Dürfte das JC mir und meiner Bg die Zahlungen komplett verweigern?
Jetzt denkt bitte nicht, wenn das JC es dürfte......das ich es nicht mehr melden würde, dies Ist nicht so, ich würde dennoch gerne über meine Rechte und Pflichten Bescheid wissen, für den Fall der Fälle
Hallo 🙋
ich würde dir empfehlen, besorge dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für eine Rechtsberatung durch einen Anwalt der " auf Sozialrecht " spezialisiert ist. Die Kosten für diese Rechtsberatung übernimmt dann der Staat.
Es geht schließlich um Geld, welches ein Hartz4 Bezieher in der Regel nicht hat 🤷♀️
https://www.hartz4.de/beratungshilfeschein/
Zum Termin nimm dann alle Nachweise mit, die diese Erbschaftsregelung betreffen.
In einem Forum kannst du lediglich Lösungsansätze für Probleme dieser Art erwarten, rechtlich abgesichert bist du nur mit anwaltlicher Unterstützung ‼️
Alles Gute und toi, toi, toi 🙋
Ich danke dir vom Herzen @Gaenseliesel für deine Antworten und Geduld mit mir, auch wenn ich womöglich in Moment eher kopflos durch die Gegend laufe und euch mit meinen ständige Fragen evtl nerve.
Es gibt Neuigkeiten bezüglich des Erben.
Ich habe eben mit dem "Nachlassverwalter" telefoniert (dieser wurde vom Gericht bestimmt, nicht das Erbe, eher den Nachlass zuverwalten).
Das Erbe ist eigentlich kein Erbe sondern nur ein Nachlass. Es ist wohl von meiner Oma gewesen, die 2006 verstorben ist. Die Oma hat damals veranlasst, wenn ihr Sohn (das Testament war auf ihn ausgestellt, also er war der Erbe) versterben sollte, das dieses Geld weiter an die Abkömmlinge in monatlichen Raten gezahlt wird ( Tochter / Ehefrau und ich in dem Fall).
Mein Vater ist 2008 verstorben und befand sich in Insolvens.
Nach Ableben meines Vaters lief das Insolvensverfahren weiter (er war wohl hoch verschuldet). Die Zahlungen gingen 4 Jahre über einen Insolvenzverwalter weiter,damit die Schulden meines Vaters getilgt sind. Erst als diese vollständig beglichen waren hat das Nachlassgericht den rest Nachlass freigegeben und den Nachlassverwalter als solchen bestimmt.
Als diese getilgt waren, ist der "Auftrag" der Verwaltung an den gerichtlich bestimmten Nachlassverwalter gegangen. Dieser zahlt meiner Schwester, Stiefmutter und mir monatlich Geld aus. (Diese Auszahlungen gehen bis 2021).
Der Nachlassverwalter sagte das es keinen "Geldpott" gibt sondern nur die monatlichen Zahlungen.
Jetzt frag ich mich nur wie das Jc dies handhaben wird 🤷♀️.
Wird der Nachlass vor Gesetz als Erbe, als Vermögen oder doch als Einkommen gewertet?
Kann dies nun als Vermögen angesehen werden in Bezug auf das JC, da er vor dem Bezug von Alg2 verstarb und gilt dann der Grundfreibetrag oder wird es
als Einkommen angerechnet, da der Zufluss des Geldes während des bezugs von Alg2 begann oder begangen sein könnte.
Hat das JC überhaut die Möglichkeit auf diese Zahlungen zu zugreifen?
Was mich noch beschäftigt ist, kann das JC bereits gezahlte Gelder aus dem Nachlass zurück fordern und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen aufgrund, das ich diese Zahlungen nicht angegeben habe. Wie würde eine mögliche Sanktion aussehen?
Das Geld stammt aus dem Erbe meiner Oma gegenüber meines Vaters. Das Geld ist mit dem Testament auf meinen Vater übergegangen. Da das Geld noch vier Jahre nach Ableben meines Vaters durch das Insolvenz verfahren gesperrt war und dieses erst vier Jahre später freigegeben wurde durch den insolvenzverwalter und dem Gericht , weiß ich auch nicht ob sie immer zum Ende des Jahres berechnet werden wie zum Beispiel beim der Verjährungsfrist oder so ähnlich?
Bevor ich es vergesse......der Nachlassverwalter möchte dem WBA Sachbearbeiter die ganze Konstellation erklären und ihm sagen das es im Prinzip kein Erbe gibt, durch die Insolvenz und weil das Geld nie für uns bestimmt war, sondern das es sich lediglich nur um ein Nachlass/einer Verfügung ohne Testament handelt (irgendwie so)......Er möchte ihm auch erklären das es nicht ab 2008 berechnet werden darf, da das Geld eigentlich nicht für mich/uns gedacht war.......
Mir ist klar das ich womöglich zum Anwalt muss ich würde mir gerne dennoch soviele vorab Informationen holen wie nur möglich........
@Andri123 ich wollte mich kurz zurück melden, ich habe neue Informationen (diese sind in den Antworten zufinden)...... Evtl magst du dir diese mal anschauen? Vielleicht hast du dazu eine Idee?
Wäre sehr nett von dir, wenn du dir das mal anschaust...... Dank dir im vorraus!
Wie gesagt, reiche es ein und melde Dich dann nochmals, wenn das jc geantwortet hat.
Einen Anwalt brauchst Du vorher auch nicht, ich wüsste auch nicht, warum jetzt schon Beratungshilfe bewilligt werden sollte. Erst bei Ablehnung oder Kürzung der Leistungen.
Wobei es schon ein starkes Stück ist, ein Jahr lang Zahlungen zu erhalten und dann erst beim Weiterbewilligungsantrag an das jc und die Mitteilungspflichten zu denken. Das sollte wohl jedem Leistungsempfänger klar sein, dass man zusätzliche Einkünfte angeben muss, und zwar sobald sie bezogen werden und nicht erst dann, wenn man Kontoauszüge aufgrund des Weiterbewilligungszeitraumes einreichen muss.
Schreib einfach in Deinen Brief an das jc, dass Du davon ausgegangen bist, dass es sich um nicht anrechenbare Zahlungen gehandelt hat, da es sich ja um eine Erbschaft handelt. Und bloss erstmal nicht viel mehr dazu schreiben, damit das Deiner Naivität zugerechnet werden kann.
Ich melde mich mal hier kurz zurück........dank dir übrigens Cyracus für die zahlreichen Tipps und Hilfestellungen 💐
Tja....... Irgendwie bin ich nun total verwirrt.
Ich habe alle Unterlagen fertig gemacht und per Einschreiben mit Rückschein versendet.
Heute hatte ich entlich den Rückschein im Briefkasten und nun bin ich total verwundert.
Der Rückschein wurde NICHT von dem jenigen unterschrieben der es ANGENOMMEN hat und somit fehlt mir doch der Nachweis das die Unterlagen dort angekommen sind wo sie hin sollten........es kann doch keiner mehr in ein paar Monaten oder jetzt schon nachvollziehen das der Rückschein zu genau dieser Sendung gehörte (mir fehlen doch somit wichtige Beweise / Nachweise oder sehr ich das jetzt total falsch?!).
Hat hier wer eine Idee wie das jetzt nun ist?!
Ich mache mir jetzt auch nun auch zusätzlich Sorgen das das Jc sich somit "rausreden" kann und das ich das Doppel nicht unterschreiben, gestempelt mit Datum zurückgesendet bekomme, wenn ich schon nicht den Rückschein unterschreiben mit Datum zurückerhalte ......