Erbe in Polen ausschlagen?

3 Antworten

Man braucht nicht extra nach Polen zu fahren um dort das Erbe auszuschlagen. Das könnte man auch bei einem deutschen Notar erledigen, muss allerdings die Urkunde dann in polnische Sprache übersetzen lassen.

Bei Minderjährigen müssen nicht nur die Erziehungsberechtigten die Ausschlagung erklären, es muss außerdem die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden:

https://www.erbschaft-in-polen.de/ausschlagung-der-erbschaft-in-polen/


Lexadamm 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 21:22

Danke für Ihre Antwort. Kann es denn so weit kommen, dass von der Verstorbenen Tante meines Vaters die Erbschaft auf meinen Sohn deutscher Staatsangehörigkeit übertragen werden kann?

Privatier59  06.12.2020, 21:24
@Lexadamm

Das wären dann Details des polnischen Erbrechts die man von einem polnischen Juristen beantworten lassen sollte.

Maerz2019  06.12.2020, 21:27
@Lexadamm

Was ist das denn nun für eine komische Frage? Man schlägt das Erbe aus oder nicht. Wenn das Erbe von den Eltern für das minderjährige Kind formal korrekt ausgeschlagen wurde, dann ist das Thema durch. Es gibt hier nur Ausschlagen oder Annehmen und nicht "kann es sein".

Lexadamm 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 21:30
@Maerz2019

Damit meinte ich. Ob es prinzipiell soweit kommen könnte oder bei mir die "Kette" aufhört, sprich wenn ich für mich ausschlage und für meinen Sohn nicht.

Maerz2019  06.12.2020, 21:32
@Lexadamm

Du musst im deutschen wie im polnischen Erbrecht für den minderjährigen Sohn das Erbe mitausschlagen. Für ein polnisches Erbe muss auch bei einem dt. Minderjährigen das Familiengericht mit an Bord. Es ist alles zu dem Thema gesagt und verlinkt.

Wichtige Frage ..... welche Staatsangehörigkeit hat Euer Kind ..... ? Deutsch oder Polnisch?


Maerz2019  06.12.2020, 21:24

Was war denn an der Rückfrage hilfreich? (Noch) gar nix.

Ja es wird immer auch für Enkelkinder ausgeschlagen, sonst hieß es : Verzicht zugunsten von....


Lexadamm 
Beitragsersteller
 07.12.2020, 08:45

Aber mein Vater könnte jetzt nicht für mich als Tochter und meinen Sohn ausschlagen?