Erbe in Polen ausschlagen?
Guten Abend.
Wir haben einen für uns komplizierten Fall in der Familie.
Wir bekommen demnächst einen Brief aus Polen, dass wir das Erbe der Tante meines Vaters annehmen oder ausschlagen müssen. Das Wissen wir, weil mein Vater einen Brief bekommen hat und uns nun angeben muss, da er das Erbe seiner verstorbenen Tante ausschlagen wird. Nun meine Frage.. Ich werde mit meinem Vater nach Polen reisen, um es beim Notar aus zuschlagen. So haben wir es bei meiner Oma in Polen auch an einem Tag klären können. Mein Mann und ich haben einen fünf Jahre alten Sohn, geboren in Deutschland. Wie sieht es nun mit ihm aus? Kann ich das Erbe für ihn ausschlagen, muss ich es überhaupt oder wird es nicht auf ihn übertragen? Falls ja, muss er mit nach Polen reisen und auch mein Mann, als zweiter Erziehungsberechtigter?
Vielen Dank im vorraus!
Freundliche Grüße Frau Dammertz
3 Antworten
Man braucht nicht extra nach Polen zu fahren um dort das Erbe auszuschlagen. Das könnte man auch bei einem deutschen Notar erledigen, muss allerdings die Urkunde dann in polnische Sprache übersetzen lassen.
Bei Minderjährigen müssen nicht nur die Erziehungsberechtigten die Ausschlagung erklären, es muss außerdem die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden:
https://www.erbschaft-in-polen.de/ausschlagung-der-erbschaft-in-polen/
Das wären dann Details des polnischen Erbrechts die man von einem polnischen Juristen beantworten lassen sollte.
Was ist das denn nun für eine komische Frage? Man schlägt das Erbe aus oder nicht. Wenn das Erbe von den Eltern für das minderjährige Kind formal korrekt ausgeschlagen wurde, dann ist das Thema durch. Es gibt hier nur Ausschlagen oder Annehmen und nicht "kann es sein".
Damit meinte ich. Ob es prinzipiell soweit kommen könnte oder bei mir die "Kette" aufhört, sprich wenn ich für mich ausschlage und für meinen Sohn nicht.
Wichtige Frage ..... welche Staatsangehörigkeit hat Euer Kind ..... ? Deutsch oder Polnisch?
Ja es wird immer auch für Enkelkinder ausgeschlagen, sonst hieß es : Verzicht zugunsten von....
Aber mein Vater könnte jetzt nicht für mich als Tochter und meinen Sohn ausschlagen?
Danke für Ihre Antwort. Kann es denn so weit kommen, dass von der Verstorbenen Tante meines Vaters die Erbschaft auf meinen Sohn deutscher Staatsangehörigkeit übertragen werden kann?