Kann eine Schenkung/Erbvorbezug der Eltern zurückbezahlt werden?
Ich habe vor einiger Zeit (weniger als 10 Jahre) von meinen Eltern eine Schenkung erhalten. Zwischenzeitlich stehe ich finanziell gut da. Nun möchte ich meinen Eltern den Betrag, den Sie mir damals geschenkt haben, zurückzahlen. Ich würde gerne wissen, ob die Rückzahlung so vermerkt wird, dass ich für allfällige Heimkosten nicht mehr mit dem Vermögen der damaligen Schenkung belangt werden kann. Oder muss es dazu etwas schriftliches geben?
Vielen Dank!
Erbschaft,
schenkung