Auto Kredit bei einem verstorbenem?
Hallo liebe community,
Vor ein paar Wochen ist ein Bekannter verstorben, er hatte ein Auto Auf Kredit, das Auto wurde mit wenige Tausend Euro angezahlt. Die Kinder des Verstorbenen hätten gerne seine Auto, die Frau des verstorben hat gemeint das dies nicht geht, hätte die Bank gesagt, da der Verstorbene nicht gefragt werden kann ob er das möchte und die Schuld Restschuld von ca 10000€ sofort bezahlt werden müsste.
Nun waren anscheinend heute die Leute vom Autohaus da und hätten das Auto abgeholt.
Es gibt noch keinen Erbschein, nur den toten Schein.
Ich habe gewaltige das Gefühl da geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, seitens der Ehefrau.
Was sagt ihr? Kennt sich jemand eventuell mit solchen Fällen aus? Morgen wird ein Anwalt aufgesucht!
4 Antworten
Wer Erbbt, erbt auch die Schulden. Ergo den Kredit. Es hätte sich also einfach einer der Erben bereit erklähren müssen den Kredit auf seinen Namen zu nehmen und schon währe das Auto Erbmasse und man hätte sehen können, wie man das in die Erbmasse einbindet und wer es bekommt.
Ist die Mutter allerdings Alleinerbe und die Kinder nur Pflichtteilsberechtigt, kann sie es so machen, Pflichtteil ist nur ein Finanzausgleich, keine Güter.
Ggf lässt sich das noch nachträglich mit dem Autohaus klähren.
Wie ich oben schon erwähnt habe, die Kinder wollten den Kredit auf sich schreiben und das Auto abbezahlen, die Frau hat gesagt das geht nicht die Bank erlaubt das nicht.
Die Erben übernehmen das gesamte Vermögen des Verstorbenen. Dazu gehören alle Verträge, die noch laufen. Also auch der Vertrag mit dem Auto und der Bank. Der Vertrag läuft also einfach mit den Erben - gemeinschaftlich - weiter. Mit Zustimmung der Bank kann man den Vertrag auf einen Erben übertragen.
Das Auto gehörte noch überhaupt nicht dem Verstorbenen. Dazu hätte er den Kredit abbezahlen müssen.
Sicherungseigentum nennt sich so etwas. Da sich offenbar niemand in der Verantwortung sah, weiter die Raten zu bezahlen, hat das Autohaus das Auto eingezogen.
Das ist aber nicht das Ende vom Lied. Der oder die Erben des Verstorbenen müssen damit rechnen, eine Endabrechnung zu erhalten und es sind erhebliche Zahlungspflichten zu erwarten.
Na dann gebt man unnütz Geld beim Anwalt aus.
Der Brief vom Kfz lag zu Sicherung des Kredites bei der Bank.
Und da vermutlich keiner die Raten weiter bezahlt hat, hat sich das Autohaus das Auto zurück geholt. Dieses wird nun verwertet, damit das Darlehen abbezahlt werden kann.
Lasse mich mal raten:
Die Kinder wollten gerne das Auto, aber naturlich nicht den Kredit weiter abbezahlen!?!? Richtig?
So geht das natürlich nicht.