Dürfen minderjährige Erben das Erbe eines Elternteils ausschlagen?
Dürfen minderjährige Erben das Erbe eines Elternteils ausschlagen ?
Also es bezieht sich auf das Erbe eines verstorbenen Elternteils
4 Antworten
Verstehe ich es richtig. Es geht um einen minderjährigen, dessen Elternteil verstorben ist.
Dieser Elternteil ist/wäre Erbe und die Frage ist, ob der Minderjährige ausschlagen darf.
Jein.
ER darf es nicht, aber sein noch lebender Elternteil für ihn.
Würde er unbedingt sein Erbe ausschlagen wollen und der Erziehungsberechtigte verweigert das bei Gericht zu Protokoll zu geben, dann könnte sich der Minderjährige direkt an as Familiengericht wenden und die darum bitte ihm diese Ausschlagung zu genehmigen, bzw. einen Beschluss zu fassen, der seinen Erziehungsberechtigten zur Ausschlagung zwingt.
Nein - das wäre ausschließlich mit Zustimmung des Familiengerichtes möglich und logischerweise auch nur bei nachweislicher Überschuldung.
Nein. Das dürfte nur der gesetzliche Vertreteter, i.d.R. der längstlebende Elternteil und sie bedarf der Genehmigung des Familiengerichts.
Nette Idee, dich so zum Alleinerben zu machen, wenn man deine vorherige Frage schon kennt ;)