Die Großcousine meines Vaters verstarb 2018. Mein Vater verstarb bereits 2015. Da mein Vater vorverstorben ist, wäre ich wohl nicht mehr erbberechtigt? In der 4. Erbordnung, in der ich mich befinde, macht wohl der Gesetzgeber einen Schnitt bei den nächsten Verwandten?